Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelungen zur Verbesserung des Tierwohls in der Viehzucht im Umfang von 1 Mrd. EUR

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Die Maßnahmen werden zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU in Bezug auf den europäischen Grünen Deal, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategie Vom Hof auf den Tisch beitragen.

 

Beihilfemaßnahmen Deutschlands
Deutschland meldete bei der Kommission zwei Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR an, um Tierhalter bei

i) Investitionen zur Modernisierung von Schweinezuchtanlagen und

ii) der Umsetzung von Haltungspraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards für Schweine zu unterstützen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.

Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.


Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Regelungen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), demzufolge die Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern dürfen, und in Bezug auf die Rahmenregelung von 2022 für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (im Folgenden Agrarrahmenregelung 2022) geprüft.

Dabei kam sie zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahmen fördern die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs, nämlich der Tierhaltung.
  • Die Regelungen sind erforderlich und verhältnismäßig, um sicherzustellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte Maßnahmen durchführen, die zu höheren Tierwohlstandards
    führen. Sie fördern zentrale Ziele der politischen Maßnahmen der EU, etwa des europäischen Grünen Deals, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strategie Vom Hof auf den Tisch.
  • Die Beihilfe wird einen Anreizeffekt haben, da die Begünstigten diese Maßnahmen ohne staatliche Unterstützung nicht umsetzen würden.
  • Die Beihilfe ist verhältnismäßig, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird.
  • Die Beihilfe hat positive Auswirkungen, die etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldeten Regelungen nach den EUBeihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund
Die Agrarrahmenregelung 2022 enthält Vorgaben, wie die Kommission die Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen in dem jeweiligen Sektor, die der Anmeldepflicht unterliegen, nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV prüft. Die Rahmenregelung bildet einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die erforderliche Unterstützung zu leisten und nicht zuletzt zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik beizutragen. Mit der Agrarrahmenregelung 2022 sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, nationale Maßnahmen zu konzipieren und die nationalen und EU-weiten Ziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter den Nummern SA.107835 und SA.107837 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Quelle: Europäische Kommission