Grilllen als Lebensmittel von der EU freigegeben
Am 24. Januar 2023 hat die EU die Zulassung für teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille erteilt. Es tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können. Zwei Tage später gilt das dann auch für Larven des Getreideschimmelkäfers. Denn sie gelten als nahrhaft und reich an Proteine und können dazu beitragen, den wachsenden Bedarf an Protein zu decken.
Bisher hat die Europäische Kommission vier Zulassungen für Insekten als Lebensmittel erteilt: den Mehlwurm, die Wanderheuschrecke, den sog. Buffalowurm – sowie im Februar 2022 für die Hausgrille (Acheta domesticus). Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)
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Quelle: DGfZ
Fragen und Antworten finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
Verordnungen zur Hausgrille hier (Verordnung 2022/188) und hier (Verordnung Nr. 2023/5).
Zusammengefasste Fakten der EU:
germany.representation.ec.europa.eu/news/insekten-lebensmitteln-die-fakten-2023-01-19_de