100 Prozent staatliche Unterstützung für Vorsorge und Entschädigung bei Wolfsrissen möglich
Die Europäische Kommission hat heute entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80 Prozent der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden. Auch solche Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürfen fortan vollständig erstattet werden. Neu ist, dass dies auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel für die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Angriff. Auch hier waren vorher nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt die Entscheidung der Kommission: Mir ist es sehr wichtig, dass Weidetierhalter in Deutschland auf ganzer Linie entlastet werden – von der Vorsorge bis zur Schadensregulierung. Deshalb habe ich mich in Brüssel dafür eingesetzt, dass die dabei entstehenden Kosten den Schäfern und Weidetierhaltern vollständig erstattet werden. Das hilft Schäfern, Landwirten, dem Grünland in Deutschland - und letztlich auch den Wölfen.
Die Entscheidung der EU-Kommission ist nach intensiven Bemühungen Deutschlands gefallen. Unter Leitung von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth fanden in den letzten Monaten mehrere Besprechungen von Delegationen von Bundesregierung und Ländern mit der EU-Kommission in Brüssel statt, um eindringlich dafür zu werben, dass Weidetierhalter zusätzliche Kosten infolge der Rückkehr des Wolfes in Deutschland vollständig erstattet bekommen dürfen.
Von der jetzigen Entscheidung der Kommission noch nicht erfasst sind weitere indirekte Vorsorgekosten der Landwirte – etwa für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit dem Aufstellen von Zäunen verbunden ist. Hier wird der Bund weiter darauf drängen, auch für diese Aufwendungen die vollständigen Kosten erstatten zu können.
Quelle: bmu