Elektronische Rinderkenn-zeichnung soll freiwillig bleiben
Die Mitgliedstaaten sollen über die Anwendung des elektronischen Kennzeichnungssystems (EID) bei Rindern nach wie vor frei entscheiden dürfen. Dieser Auffassung ist der Umweltausschuss im Europaparlament. Er stimmt damit einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, mit dem Vorschriften zur Rinderkennzeichnung aus dem Jahr 2000 überarbeitet werden sollen.
Die Abgeordneten halten fest, dass das EID die Rückverfolgbarkeit und damit die Lebensmittelsicherheit verbessern könne. Allerdings wird auf die unterschiedliche Lage in den Mitgliedstaaten verwiesen. Ferner sollten jene Länder, die sich für die Nutzung des EID bei Rindern entscheiden, immer auch eventuelle Umsetzungsschwierigkeiten von Kleinbetrieben im Blick haben. Notwendige Informationen und Schulungen sollten die Landwirte kostenfrei erhalten. Die Kommission wird aufgefordert, die aktualisierten Regeln innerhalb von fünf Jahren nach Verabschiedung zu bewerten. Dann könnte eventuell eine verpflichtende EID-Nutzung im Raum stehen. Darüber hinaus unterstützt der Umweltausschuss die Abschaffung von Regeln zur freiwilligen Rindfleischkennzeichnung. Die Kommission hatte festgestellt, dass diese Bestimmungen zu viel Bürokratie in den Mitgliedstaaten führt. Allerdings pochen die Parlamentarier darauf, dass entsprechende Änderungen nicht das Recht der Hersteller auf freiwillige Informationen beschneiden dürften. Schließlich gaben die Abgeordneten grünes Licht für rechtliche Anpassungen, die die Vereinbarkeit von Rinderdatenbanken mit dem EID gewährleisten sollen. Nach Informationen der Kommission hat bislang lediglich Dänemark Rechtsvorschriften für ein EID eingeführt. In anderen Mitgliedstaaten verbreitet sich das EID zwar auch, allerdings durch private Initiativen, beispielsweise zu Betriebsführungszwecken, und hauptsächlich in der Milchviehhaltung. AgE
Quelle: ADR