EU-Information

Im Amtsblatt der EU ist die Delegierte Verordnung 2017/67 der Kommission mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in Bereichen wie Tiergesundheit und Tierschutz durch Ergänzung der Liste der in jenem Anhang aufgeführten Tierseuchen und Zoonosen veröffentlicht worden. Damit gehört LSD zu den Tierseuchen, deren Bekämpfung gefördert werden kann. Bereits Anfang November letzten Jahres hatte die Brüsseler Behörde beschlossen, die Pest der kleinen Wiederkäuer, Schafpocken, Ziegenpocken und Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease) in die Liste der Tierseuchen und Zoonosen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 (Bestimmungen für die Verwaltung der Veterinärausgaben) aufzunehmen. Damit haben die Mitgliedstaaten ab sofort die Möglichkeit, geeignete jährliche oder mehrjährige Überwachungsprogramme zur Früherkennung der genannten Seuchen durchzuführen, die von der EU kofinanziert werden.

Bisher waren die genannten Tierseuchen lediglich in Anhang I der VO gelistet, d. h. es konnten nur Sofortmaßnahmen (emergency measures) bezahlt werden.

Quelle: ADT Brüssel