EU-Parlament will Klonverbot und umfassende Rückverfolgbarkeit

Das Europäische Parlament hat eine legislative Entschließung zum Klonen von Tieren, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, mit einer breiten Mehrheit angenommen. Damit soll ein EU-weites Klonverbot mit Regelungen zur Rückverfolgbarkeit eingeführt werden. Das Klonverbot soll endgültig sein und alle Tierarten umfassen, also nicht nur Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden, wie von der Kommission zunächst vorgeschlagen. Einfuhren von Tieren aus Drittländern sollen nur noch möglich sein, wenn auf der Einfuhrbescheinigung bestätigt wird, dass es sich nicht um Klontiere oder deren Nachkommen handelt. Das Einfuhrverbot soll auch für Samen und Embryonen sowie für Lebens- und Futtermittel gelten, die von Klontieren oder deren Nachkommen stammen. Das Parlament strebt eine Zusammenfassung der beiden von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinien in eine Verordnung an, die dann unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten soll. Das Europäische Parlament muss sich dazu jedoch noch mit dem Rat einigen. Die zuständige Arbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich im November über den Kommissionsvorschlag und die Position des Europäischen Parlaments beraten. Es ist fraglich, ob die Mitgliedstaaten die weitreichenden Vorschläge des Europäischen Parlaments mittragen werden, denn sie müssen letztere schließlich umsetzen.

Quelle: ADT