Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Fertigprodukten sehr kostspielig

- Auf der Fleischpackung sollen Mast- und Schlachtort vermerkt werden -

Die Gesundheits- und Verbraucherexperten der Europäischen Kommission gehen davon aus, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten den beteiligten Unternehmen beträchtliche Kosten verursachen würde. In einem durchgesickerten Berichtsentwurf werden die gesamten Mehrkosten der Marktteilnehmer auf bis zu 50 % der Betriebskosten geschätzt, sollte die EU die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes einführen. Die Brüsseler Beamten erwarten radikale Anpassungen entlang der Wertschöpfungskette, darunter eine Renationalisierung des Fleischhandels sowie die Verringerung sowohl der Zwischenhändler als auch der Anzahl der verwendeten Teilstücke. Hinzu kommen mehr Bürokratie für Verarbeiter und Behörden sowie höhere Endverbraucherpreise.


All diese Effekte wären weniger ausgeprägt, wenn die verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf Angaben nach dem Schema EU/Nicht-EU beschränkt würde. Dieses Vorgehen hält die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher für insgesamt machbarer. Preiserhöhungen scheinen dabei jedoch wegen der geringen Informationstiefe kaum durchsetzbar.

Den Status quo wiederum, also die Beschränkung auf eine freiwillige Herkunftskennzeichnung, betrachten die Experten vor dem Hintergrund des bestehenden Verbraucherinteresses als keine vollständig zufriedenstellende Lösung. Sie geben in dem Text keine klare Empfehlung für oder gegen eine der drei Optionen.

Die Europäische Kommission plant, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch auf die Stationen Mast und Schlachtung zu beschränken. Ein entsprechender Verordnungsentwurf, der ab April 2015 gelten soll, wird derzeit mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Die Angabe des Geburtslandes wird in Brüssel als zu aufwendig betrachtet, weil dadurch neue Kontrollsysteme auf den landwirtschaftlichen Betrieben eingeführt werden müssten. Das Mastland soll sich in der Regel danach richten, wo Schweine, Schafe und Ziegen während der letzten beiden Monate sowie Geflügel während des letzten Monats gehalten wurden. Auch das Land der Schlachtung soll genannt werden.
Eine Ausnahme gilt für Gehacktes und Fleischabschnitte: Hier soll die Angabe EU ausreichen, wenn die Tiere in unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemästet und geschlachtet wurden, beziehungsweise Nicht-EU, wenn die Ware vollständig aus Drittländern stammt. Fleisch von Tieren, die in einem Mitgliedstaat geschlachtet, jedoch außerhalb der EU gemästet wurden, soll ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden.

Quelle: SUS online