Information zur Teilnahme von Schweizer Institutionen in Horizont 2020
Als Folge des Schweizer Referendums vom 9. Februar 2014 wurden die Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz zum Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020, ausgesetzt. Eine Assoziierung wird nach wie vor angestrebt, jedoch hat die Schweiz aktuell nach wie vor den Status eines Drittstaats (third country). Die Teilnahme von Schweizer Einrichtungen kann somit nicht für die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von drei Partnern aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Ländern berücksichtigt werden.
Der Schweizer Bundesrat hat am 25. Juni eine Übergangsregelung beschlossen, die es Schweizer Einrichtungen (Wissenschaft und Industrie) ermöglicht, weiterhin als Partner und Koordinatoren an Verbundforschungsprojekten in Horizont 2020 teilzunehmen. Im Sinne einer sogenannten projektweisen Beteiligung können die für Horizont 2020 vorgesehenen Schweizer Mittel übergangsweise direkt an Forschende in der Schweiz bezahlt werden, deren Teilnahme im Rahmen von Horizont 2020 durch die Europäische Kommission nicht gefördert wird. Das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wird die dazu nötigen Antragsformulare vermutlich im Herbst 2014 auf seiner Website veröffentlichen.
Weiterhin ausgeschlossen bleibt eine Bewerbung von Forschenden an Schweizer Institutionen auf ERC-Grants. Die Teilnahmemöglichkeiten Schweizer Institutionen an den Marie Skłodowska-Curie-Aktionen sind eingeschränkt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.euresearch.ch/fileadmin/redacteur/SERI/Fact-sheet_Horizon_2014-06-25_e.pdf
Quelle: Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften