Klonen: EU-Bericht befürwortet befristete Aussetzung des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU
Die Brüsseler Kommission spricht sich in ihrem Bericht für ein befristetes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU, der Verwendung von geklonten Tieren und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln aus Klonen aus. Diese Maßnahmen sollen nach 5 Jahren überprüft werden. Im Gegensatz dazu sind für die Nachkommen geklonter Tiere und Erzeugnisse daraus (egal ob genetisches Material oder Lebensmittel) keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen.
Den EU-Bericht finden Sie hier hier
Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier hier
Quelle: EUStellungnahmen der DGfZ zu diesem Themenkomplex finden Sie hier: