Klonen: Rechtsvorschläge von der EU-Kommission erwartet
Die Europäische Kommission dürfte im Frühjahr 2013 Rechtsvorschläge zum Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren vorlegen. Das geht aus Unterlagen hervor, die die Brüsseler Behörde Interessenvertretern Mitte März im zuständigen Beratungsausschuss präsentiert hat. Bis zum Jahresende soll eine Folgenabschätzung durchgeführt werden. Damit wird im jahrelangen Streit zwischen den EU-Institutionen die nächste Runde eingeläutet.
Die Novelle über neuartige Lebensmittel war vor einem Jahr gescheitert, weil sich Rat und Europaparlament nicht auf einen Kompromiss einigen konnten. Die Europaabgeordneten wollten Nahrungsmittel, die unter Einsatz natürlicher Nachkommen geklonter Zuchttiere hergestellt wurden, generell verbieten. Die Europäische Kommission und der Rat befürchteten jedoch, dass dies auf ein De-Facto-Importverbot für die meisten tierischen Produkte aus Drittstaaten hinauslaufen würde, da wichtige Handelspartner wie die USA oder Brasilien über keine entsprechenden Mechanismen zur Rückverfolgbarkeit verfügen. Mit Blick auf internationale Handelsverpflichtungen zeigte sich der Rat deshalb lediglich bereit, eine Kennzeichnung von Rindfleisch mitzutragen - neben einem Klonverbot für die EU und der Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Zuchtmaterial. Derzeit ist ausschließlich der Umgang mit Nahrungsmitteln, die unmittelbar aus geklonten Tieren hergestellt werden, geregelt: Sie sind zulassungspflichtig. EU-Gesundheitskommissar John D a l l i hatte sich im Herbst 2010 erstmals bereit gezeigt, einen Verordnungsvorschlag eigens für den Umgang mit der Klontechnik vorzulegen. Zuvor war man in der Kommission der Ansicht, dass Regelungen innerhalb der Verordnung über neuartige Lebensmittel ausreichend sind.
In der Folgenabschätzung will die Kommission insgesamt vier Möglichkeiten mit dem Status quo vergleichen. Kernstück ist dabei die bereits 2010 erwogene Möglichkeit, das Klonen in der EU zeitweise zu verbieten, während für importiertes Zuchtmaterial ein Rückverfolgungssystem eingerichtet würde. Produkte von den Nachkommen geklonter Tiere - der Hauptstreitpunkt - wären davon nicht betroffen. Die Behörde hält dies nach wie vor für die gangbarste Lösung. Als Verschärfung könnte sich die Kommission allerdings vorstellen, den Import lebender Nutztiere aus Drittländern einer Rückverfolgbarkeitspflicht zu unterwerfen sowie für Produkte, die aus Klonen oder deren natürlichen Nachkommen hergestellt wurden, eine Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungspflicht einzuführen. Sie warnt jedoch vor erheblichem zusätzlichem
Verwaltungsaufwand und Zusatzkosten.
Erwogen wird ferner das vom Europaparlament geforderte Totalverbot für Produkte von Klonen und deren Nachkommen. Die Kommission befürchtet in diesem Fall nicht nur mehr Bürokratie und Kosten, sondern auch große Auswirkungen auf den Handel mit Drittstaaten. Schließlich hält die Kommission auch eine entschärfte Version für denkbar: Das Klonen würde in der EU erlaubt bleiben, aber eine Rückverfolgbarkeitspflicht eingeführt. Lebensmittel von Klontieren mehrerer Generationen würden einer Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht unterworfen. Auch hierzu wird angemerkt, dass dies ein deutliches Plus an Verwaltungsaufwand und Mehrkosten für Marktteilnehmer bedeuten würde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde mit der Aktualisierung eines Gutachtens über das Klonen beauftragt, das voraussichtlich im Juni vorliegen wird. Bislang geht die EFSA davon aus, dass hinsichtlich der Klontechnik hauptsächlich Tierschutzbedenken wegen möglicher Fehlbildungen bestehen. Die Lebensmittelsicherheit scheint hingegen nicht gefährdet.
(AgE)