Neue Regularien für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für staatliche Beihilfen zugunsten von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) veröffentlicht. FuEuI ist zum Einen von der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) betroffen, die allgemein festlegt, welche Arten von Beihilfen von der Genehmigungspflicht durch die Europäische Kommission ausgenommen sind. Zum Anderen gilt der FuEuI-Unionsrahmen, welcher die Kriterien bestimmt, nach denen genehmigungspflichtige Beihilfen durch die Kommission geprüft werden.


Sowohl die AGVO als auch der FuEuI-Unionsrahmen werden zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Der Entscheidung vorausgegangen war ein längerer Vorbereitungs- und Konsultationsprozess im Rahmen der Kommissionsinitiative zur Modernisierung des Beihilferechts.

Die neuen Regularien sollen zunächst mehr Flexibilität bei der Gewährung von staatlichen Beihilfen geben. So sind die Obergrenzen bis zu denen keine Genehmigungspflicht besteht, deutlich angehoben worden. Auch sind bisher nicht genannte Bereiche, wie z.B. Forschungsinfrastrukturen, neu hinzugekommen. Im Rahmen der genehmigungspflichtigen Beihilfen sind außerdem höhere Förderintensitäten für FuEuI Aktivitäten möglich.

Zudem wurde versucht, die Maßstäbe, nach denen eine Beihilfe erlaubt ist, eindeutiger zu definieren, so z.B. bei den Leitlinien zur Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten von Universitäten und Forschungsorganisationen, sowie bei der Gestaltung von FuE Kooperationen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu Marktkonditionen. Um die Prüfungen zu vereinfachen, können außerdem von der EU-kofinanzierte Vorhaben grundsätzlich als erforderliche und geeignete Beihilfe gewertet werden.

» Link zur neuen AGVO
» Link zum FuEuI-Unionsrahmen
» Ausführliche Darstellung der neuen Regularien im Vergleich zum vorherigen Beihilferahmen

Quelle AID