Rat stellt EU-Patent in Frage. Juristischer Dienst: Gipfelbeschluss zum EU-Patent rechtsungültig

In Sachen einheitliches EU-Patent bekräftigt der juristische Dienst des Europäischen Parlaments die Bedenken der Europaabgeordneten, dem Beschluss des zurück­liegenden EU-Gipfels zuzustimmen. In einer am Dienstag im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel vorgelegten ersten rechtlichen Stellungnahme kommen die Juristen zum Ergebnis, dass eine wie vom Rat geforderte Streichung der Artikel 6 bis 8 aus der Patent-Verordnung die wesentlichen Bestandteile eines materiell-rechtlichen Patentschutzes aufhebt. Ein einheitlicher Schutz des geistigen Eigentums wäre somit europaweit nicht gegeben, was zur Folge hätte, dass die Anforderungen der entsprechenden Rechtsgrundlage im EU-Vertrag nicht erfüllt wären. Bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte die Patentver­ordnung daher möglicherweise kassiert werden.

2012 RAPKAY Patent JURI

Quelle: Dr. Udo Bullmann