Bayerischer Nutztierwohl-Preis
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergibt 2015 zum zweiten Mal den Bayerischen Nutztierwohl-Preis
.
Prämiert werden kleine technische bzw. bauliche Maßnahmen oder Managementmaßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft, die nachhaltig, praxisgerecht und auf andere landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztierhaltung übertragbar sind.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.
Teilnahme am Wettbewerb
Es können sich landwirtschaftliche Unternehmen mit Nutztierhaltung zu Erwerbszwecken in Bayern bewerben oder mit deren Einverständnis von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Bewerber bzw. die Vorgeschlagenen erklären sich bereit, der Jury, die über die Preisvergabe entscheidet, die Maßnahmen bzw. Objekte vor Ort zu erläutern und sind mit deren Veröffentlichung in den Medien einverstanden.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
- Name, Adresse, BALIS-Nummer
- Betriebsspiegel
- Maßnahmen- oder Objektbeschreibung einschließlich einer Erläuterung der Funktionsweise und Wirkung, ggf. Fotos sowie Angaben zu den Kosten der Maßnahme.
Bereits staatlich ausgezeichnete Projekte bzw. Maßnahmen werden nicht mehr prämiert.
Vorschläge bzw. Bewerbungen sind per Post oder E-Mail unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen:
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kennwort: Nutztierwohl-Preis
Ludwigstraße 2
80539 München
E-Mail: nutztierwohlpreis@stmelf.bayern.de
Für Rückfragen steht Herr Jens Nebe zur Verfügung. Tel. 089 2182-2701
Anmeldeschluss ist am 31. Mai 2015.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.stmelf.bayern.de/nutztierwohlpreis
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)