30.04.2014rss_feed

33. Internationalen Veterinärkongress

- Amtstierärzte fordern Tiergesundheitsdatenbank - Tierwohl, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit sind eine untrennbare Einheit -

Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) sieht die Erfassung von Antibiotikaanwendungen bei Masttieren ab dem 1. Juli 2014 in einer Datenbank als einen ersten wichtigen Schritt zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen. Der Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin ist wegen der überragenden Bedeutung dieser Stoffe in der Therapie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine nachhaltige und tierschutzgerechte Minimierung der Antibiotikaanwendungen kann aber nur über eine Verbesserung der Tiergesundheit in den Nutztierbeständen erfolgreich sein. Dabei sind auch die Einflüsse der Haltungsbedingungen und des Managements zu berücksichtigen.


Der eingeschlagene Weg muss daher konsequent weitergegangen werden. Daten zur Tiergesundheit und Tierwohlindikatoren müssen mit den Antibiotikadaten in einer Tiergesundheitsdatenbank zusammengeführt werden. Dies ist schon erforderlich, um eine bloße Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ohne Verbesserung der Umstände zu verhindern, betont Dr. Martin Hartmann, der Präsident des BbT. Kranke Tiere müssen natürlich - schon aus Tierschutzgründen - behandelt werden.

Die Bundesregierung sieht ebenfalls die enge Verknüpfung von Tiergesundheit und Tierarzneimitteleinsatz und hat in ihrem Koalitionsvertrag die sinnvolle Zusammenführung des Tierarzneimittelrechts und Tiergesundheitsgesetzes in einem einheitlichen Rechtsrahmen angekündigt.

Mit der Einführung der visuellen Fleischuntersuchung als Standardmethode erhält die Forderung nach einer Tiergesundheitsdatenbank eine zusätzliche Bedeutung. Der amtliche Tierarzt am Schlachthof benötigt für die Risikobeurteilung relevante Informationen aus dem Tierbestand wie z.B. Tierbehandlungsindex, Tierschutzindikatoren, Mortalitätsrate; der praktizierende Tierarzt und der Tierhalter benötigen die Schlachttierbefunde. Aus unserer Sicht ist eine zentrale staatliche Datenbank, die allen Beteiligten einen einfachen Zugriff auf alle erforderlichen Informationen gibt, die unabdingbare Voraussetzung für die Einführung der visuellen Fleischuntersuchung, insbesondere auch in mittleren und kleinen Schlachtstätten.

Der Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber eröffnete am 28. April den Internationalen Veterinärkongress in Bad Staffelstein mit über 600 Teilnehmern aus allen Ebenen der Veterinärverwaltung, vor allem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kongress deckt mit wissenschaftlichen Beiträgen alle wichtigen Arbeitsgebiete des amtstierärztlichen Dienstes ab.

Ansprechpartner: Dr. Martin Hartmann, Tel.: 0160/6981553, martin.hartmann@amtstierarzt.de
Hintergrundinformation:

Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) vertritt die über 5.600 beamteten und angestellten Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst in Deutschland.
Ein Hauptziel des Verbandes ist u.a. der Austausch neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitstagungen und Kongressen.

Auf seinem jährlichen Internationalen Veterinärkongress in Bad Staffelstein werden Vorträge zu aktuellen Themen aus den Bereichen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Lebensmittelhygiene und Fleischhygiene gehalten. In diesem Jahr wird die Forderung nach einer Tiergesundheitsdatenbank u. a. mit Vorträgen zu Tiergesundheit und Tiergesundheitsmanagement, Antibiotikaeinsatz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit und Visuelle Fleischuntersuchung untermauert. Daneben stehen u.a. die Themen Krisenkommunikation bei Tierschutzfällen, Branchenvereinbarung Tierwohl und Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest im Fokus des Kongresses.

Im anschließenden Seminar zum Thema Tierschutz bei Transporten in Drittländern - Realität und Möglichkeiten werden als Schwerpunkt von den Teilnehmern aus Verwaltung und Wirtschaft spezielle Probleme beim Transport von Tieren über längere Strecken aus dem Geltungsbereich des EU-Rechts heraus diskutiert.

Quelle: BbT