19.05.2015rss_feed

Ab 2016 spezielle Sportprüfungen für gekörte Hengste

Zuchtverbände beschließen Änderungen der Hengstleistungsprüfungen

Kürzer, sportlicher, disziplinspezifischer – so lautet das Motto der neuen Hengstleistungsprüfung (HLP). Bei den FN-Tagungen in Fulda haben die Vertreter der Zuchtverbände weitere Änderungen der HLP beschlossen. Erste Veränderungen waren bereits im Dezember abgesegnet worden. Nach Erfahrungen mit zwei Probeläufen hinsichtlich der neuen Sportprüfungen für Hengste erfolgten jetzt weitere Änderungen des Regelwerks, so dass das neue sportorientierte Konzept im kommenden Jahr in Kraft treten kann.


Ab 2016 gibt es folgende Möglichkeiten für einen Leistungsnachweis für Hengste: Die klassische Stationsprüfung bleibt nach wie vor bestehen, allerdings verkürzt sich die Veranlagungsprüfung von 30 auf 14 Tage und die ursprünglich 70-tägige Hengstleistungsprüfung dauert ab 2016 nur noch 50 Tage. Beide Prüfungsformen werden mit den Schwerpunkten Dressur und Springen angeboten. Beim 14-Tage-Test werden die Hengste jedoch nach denselben Merkmalen beurteilt, beim 50-Tage-Test speziell nach dressur- bzw. springbetonten Merkmalen. Für den Leistungsnachweis ist auch nach wie vor der bisherige Weg über den Turniersport möglich, so dass sich unter anderem Erfolge in der Klasse S und zukünftig auch Platzierungen im Finale der DKB-Bundeschampionate oder bei den Weltmeisterschaften der jungen Dressur-, Spring- oder Vielseitigkeitspferde als Leistungsnachweis anrechnen lassen. Auch die Kombination aus Veranlagungsprüfung und der Qualifikation zum DKB-Bundeschampionat wird weiterhin bestehen bleiben. Neu dagegen sind ab 2016 die dreitägigen disziplinspezifischen Sportprüfungen für gekörte vier- und fünfjährige Hengste, die mit den Schwerpunkten Dressur, Springen und Vielseitige Veranlagung angeboten werden.

Disziplinspezifische Sportprüfungen für vier- und fünfjährige gekörte Hengste
Hengste, die eine Veranlagungsprüfung dreijährig erfolgreich absolviert haben, können somit vorläufig als dreijähriger Hengst in das Hengstbuch I (HB I) eingetragen werden. Zum endgültigen Leistungsnachweis müssen sie zusätzlich in den neu eingeführten Sportprüfungen je einmal vierjährig und einmal fünfjährig erfolgreich geprüft werden. Die Sportprüfungen finden in den Monaten Januar bis März statt und werden 2016 in Münster-Handorf, München-Riem, Luhmühlen und bei hoher Nachfrage zusätzlich in Verden angeboten. Sie entsprechen je nach Alter der Hengste den Anforderungen einer Dressurpferde- bzw. Springpferdeprüfung. Dies bedeutet, dass die vierjährigen Hengste in der Sportprüfung Teil I gemäß Aufbauprüfungen der Klasse A und die fünfjährigen Hengste in der Sportprüfung Teil II in denen der Klasse L vorgestellt werden müssen. Nach erfolgreichem Abschluss der Sportprüfung Teil I können die Hengste vorläufig in das HB I eingetragen oder fortgeschrieben werden, nach Teil II kann eine endgültige Eintragung erfolgen. Die disziplinspezifische Prüfungskommission besteht neben den zwei Richtern zusätzlich aus einem Disziplinexperten und einem Fremdreiter, die den Richtern beratend und unterstützend zur Seite stehen und ebenfalls während der Prüfungstage anwesend sind. Die Bewertungskommission beurteilt die Leistung der Hengste sowohl unter den eigenen Reitern als auch unter dem Fremdreiter. Dieser steht in engem Dialog mit der Bewertungskommission. Das Testen durch den Fremdreiter wird von der Bewertungskommission begleitend kommentiert, ebenso das abschließende Endergebnis eines jeden Hengstes. Durch die erweiterten Informationen wird diese Prüfung für Züchter und Hengsthalter noch attraktiver. Ein Steward übernimmt die Aufsicht des Trainings und in der Vorbereitungshalle – allerdings ohne Bewertung.

Neu: Sportprüfung Vielseitige Veranlagung
In Fulda endgültig beschlossen wurde das Konzept der Sportprüfungen mit der Ausrichtung Vielseitige Veranlagung, welches von anerkannten Experten und Aktiven aus der Vielseitigkeitsszene erarbeitet wurde. Die vielseitig veranlagten Hengste müssen drei Sportprüfungen zur endgültigen Eintragung in das HB I absolvieren. Vierjährig nehmen die Hengste im Frühjahr an einer dreitägigen Sportprüfung teil, bei der sie nach den Anforderungen einer Eignungsprüfung für Reitpferde der Klasse A bewertet werden und am nächsten Tag ein Fremdreitertest folgt (Teil Ia). Somit können die Hengste vierjährig vorläufig in das HB I eingetragen werden. Im Herbst müssen die vierjährigen Hengste dann erneut geprüft werden. Am ersten Tag absolvieren sie ebenfalls eine Eignungsprüfung der Klasse A, am zweiten Tag folgt die Teilprüfung Gelände mit den Anforderungen einer Geländepferdeprüfung der Klasse A (Teil Ib). Der erfolgreiche Abschluss von Teil Ib ist Voraussetzung für die vorläufige Eintragung in das HB I für fünfjährige Hengste. Dies ist eine Ausnahmeregelung nur für vielseitig veranlagte Hengste, da diese Anfang des Jahres nicht im Gelände geprüft werden können. Abschließend müssen sie dann fünfjährig an einer dreitägigen Sportprüfung Teil II erfolgreich teilnehmen, bei der ihre Leistungen in einer Dressurpferdeprüfung und einer Springpferdeprüfung nach den Anforderungen der Klasse A und einer Geländepferdeprüfung nach den Anforderungen der Klasse L beurteilt werden. Die Sportprüfung Teil II findet wie die zweitägige Sportprüfung Teil Ib in den Monaten August oder September statt, da die Hengste auch hier einen Geländeparcours im Freien absolvieren müssen und in diesen Monaten normalerweise die besten Bedingungen gegeben sind. Bei der Sportprüfung Vielseitige Veranlagung wird aus allen Teilprüfungen eine Gesamtnote aus den Merkmalen ermittelt.

Mindestanforderungen in Sportprüfungen
Eine Sportprüfung erfolgreich abgeschlossen hat ein Hengst, wenn er das geforderte Mindestergebnis von 7,5 erreicht hat. In der Veranlagungsprüfung wird eine gewichtete Gesamtnote von mindestens 7,5 oder eine disziplinspezifische Endnote von mindestens 8,0 verlangt. Die Selektionsgrenze bei der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung liegt bei einer dressur- bzw. springbetonten Endnote von mindestens 7,8.

Nur noch eine Bewertungskommission
Neu ist außerdem, dass es grundsätzlich sowohl in den 14-tägigen Veranlagungsprüfungen und den 50-tägigen Hengstleistungsprüfungen als auch in den Sportprüfungen zukünftig nur noch eine Bewertungskommission pro Disziplin und pro Prüfungsdurchgang gibt.

Ausführliche Informationen zum neuen Konzept der Hengstleistungsprüfung unter www.hengstleistungspruefung.de.

Quelle: fn-press