04.11.2014rss_feed

Ab Mai 2015 ist die Haltung von Rindern mit Bovinen Herpesvirus Typ 1 in Niedersachsen verboten

In Niedersachsen tritt Anfang November 2014 eine Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit BHV1 in Kraft. Bereits ab 1. November dürfen infizierte Rinder nur noch im Stall gehalten und nicht mehr verkauft werden. Es gelten folgende Regelungen:

  • Verbot der Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben
  • Verbot der Impfung gegen BHV1
  • Verbot der Verbringung geimpfter Rinder
  • Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV1-freien Betrieben

Ab dem 1. Mai 2015 ist die Haltung BHV1-infizierter Rinder in Niedersachsen dann komplett verboten. Um die Entfernung der positiv getesteten Rinder aus den Beständen wirtschaftlich zu erleichtern, erhalten die betroffenen Tierhalter - in Abhängigkeit vom Grad der Infektion bei den weiblichen Rindern, die 24 Monate oder älter sind, gestaffelte Beihilfen. Pro Rind werden dann zwischen 200 und 400 Euro von der Tierseuchenkasse gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Betriebe bereits bis zum 31. Dezember 2014 alle betroffenen Rinder entfernt haben. Außerdem wird für Rinder in BHV1-freien Betrieben auch im Jahr 2015 ein deutlich geringerer Tierseuchenkassenbeitrag erhoben.

Die Bundesländer Bayern und Thüringen sind genauso wie die EU-Mitgliedsstaaten Dänemark, Schweden und Österreich bereits durch die Europäische Kommission als BHV1-frei anerkannt, andere Bundesländer werden in den nächsten Monaten folgen. Mehr als 98 Prozent der fast 19.000 niedersächsischen Rinderbestände und 99 Prozent aller niedersächsischen Rinder (insgesamt rund 2.136.000 Rinder) sind bereits BHV1-frei und werden durch die Verordnung vor einer Infektion geschützt. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu Leistungseinbußen bei den Tieren. Auch bei infizierten Tieren, die wieder genesen sind, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen.

Weitere Infos und den Text der niedersächsischen BHV1-Verordnung finden Sie hier: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/DGfZ