Abgabe an Antibiotika in der Tiermedizin sinkt weiter
Abgabe an Antibiotika in der Tiermedizin sinkt weiter
Mengen für Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation auf niedrigstem Wert seit 2011
Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2019 erneut zurückgegangen. Sie sank im Vergleich zum Vorjahr um 52,2 auf 670 Tonnen (minus 7,2 %) und erreichte damit das niedrigste Niveau seit der ersten Erfassung im Jahr 2011 mit 1.706 Tonnen. Das entspricht einem Rückgang in diesem Zeitraum von 60,7 %. Dies teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, das die Daten ausgewertet hat. Erfreulich ist vor allem, dass die abgegebenen Mengen der für die Therapie beim Menschen besonders wichtigen Fluorchinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation auf den niedrigsten Wert seit 2011 sanken.
Die Abgabemenge der Fluorchinolone ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,7 Tonnen (t) gesunken, die der Cephalosporine der 3. und 4. Generation um 0,5 t. Bei diesen Wirkstoffklassen gab es damit insgesamt eine deutliche Reduzierung. Es kann vermutet werden, dass die Änderungen der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hierfür mitverantwortlich sind. Die TÄHAV schreibt seit dem 1. März 2018 vor, dass bei der Anwendung von Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation ein Empfindlichkeitstest für Bakterien nach standardisierten Verfahren durchzuführen ist. Dieser Test ermöglicht eine Aussage darüber, ob das vorgesehene Antibiotikum überhaupt wirksam sein kann.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 670 t Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die Hauptabgabemengen bildeten wie in den Vorjahren Penicilline mit etwa 264 t und Tetrazykline mit etwa 140 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 66 t und Sulfonamiden (59 t) sowie Makroliden (57 t). Bei allen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion erreicht (Cephalosporine der 3. und 4. Generation: -0,5 t; Fluorchinole: -1,7 t, Makrolide: -2 t; Polypeptidantibiotika: -8 t). (Anhang – Tabelle Vergleich der Abgabemengen der Wirkstoffklassen 2011 bis 2019)
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.
Von 2011 bis 2019 hat die Menge an abgegebenen Antibiotika in fast allen Regionen abgenommen. Absolut gesehen ist in der Postleit-Region 49 weiterhin mit Abstand die höchste Abgabemenge (ca. 276 t) zu verzeichnen. Für den Erfassungszeitraum von neun Jahren wurden für die Postleit-Regionen 01, 03, 07, 08, 09, 14, 16, 17, 18, 19, 23, 25, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 39, 44, 46, 48, 49, 56, 59, 77, 86, 89, 93, 94, 97 sowie 99 Abnahmen von 60 % und mehr berechnet (Anhang – Abb. 1: Regionale Zuordnung der Antibiotika-Abgabemengen 2019).
Der Einsatz von Tierarzneimitteln, zum Beispiel Antibiotika, dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen auf den Schutz des Verbrauchers vor Zoonosen (auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten) und vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln ausgerichtet.
Die Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika stellt eine globale Bedrohung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier sind wechselseitig möglich.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2011 muss die pharmazeutische Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgeben, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird seit Mai 2020 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn geführt, zuvor war das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zuständig. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.
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