05.02.2009rss_feed

Absatzförderung ist auch zukünftig unverzichtbar

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung aus. Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe, denn Deutschlands Landwirte haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung. Heute ist ein schwarzer Tag für die deutsche Landwirtschaft, erklärte Markus Kraus, Geschäftsführer der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) nach der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des CMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Hilse hat das Gericht die Umstände nicht ausreichend gewürdigt: Diese Entscheidung ist eine Konjunkturbremse und passt nicht in die derzeitige Wirtschaftslage. Deutschlands Landwirte sind als Einzelunternehmer auf den hart umkämpften Märkten ohne ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk verloren, betonte Hilse. >>>