Afrikanische Schweinepest: Tierschutz auch in Restriktionsgebieten gewährleistet
Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg wurde vom Land ein Restriktionsgebiet eingerichtet. In diesem liegen über 300 schweinhaltende Betriebe mit circa 85.000 Tieren. Aus Tierschutzgründen ist es notwendig, dass auch diese Tiere geschlachtet werden können, da sonst zunehmend ein Platzproblem in den Ställen droht.
Das dazu erforder-liche Verfahren bei der europäischen Kommission hat das Ministerium (BMEL) abgeschlossen. Damit ist nicht nur dem Tierschutz gedient, sondern die Tierhalter in den betroffenen Gebieten werden entlastet. Die Hausschweinebestände in Deutschland sind weiterhin fei von ASP. Der Verzehr von Schweinefleisch ist unbedenklich.
BMEL