10.06.2013rss_feed

Agrarausschuss lehnt Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ab

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz spricht sich gegen die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände aus. Ein entsprechender Antrag der Sozialdemokraten (17/13477) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke am Mittwochmorgen abgelehnt.


Durch die Einräumung der Möglichkeit des Verbandsklagerechts sollte das Tierschutzniveau in Deutschland erhöht werden, indem anerkannte Verbände unter anderem Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen von Behörden einlegen dürfen, ohne in ihren Rechten verletzt sein zu müssen. Die SPD möchte dadurch sicherstellen, dass Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn allein die Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen in Betracht kommen. Die Sorge, dass das Gesetz zu einer Flut von Klagen führen könnte, teilten die Sozialdemokraten nicht. Im Gegenteil, denn der rechtzeitige Einsatz für Tierschutzbelange führt schnell zu guten Ergebnissen. Außerdem sei das Verbandsklagerecht im Bereich des Umweltschutzes bereits erprobt und habe nicht zu Klagewellen geführt. Doch seitens des FDP stieß der Antrag auf Ablehnung, denn jeder Bürger habe das Recht, Klage einzureichen, wenn er Verstöße feststellt. Die Verbände sollen das nicht übernehmen. Zwar räumten die Liberalen ein, dass es im Tierschutz Verbesserungsbedarf gebe, aber die Situation erfordere nicht diese Maßnahme. Auch die CDU/CSU sprach sich gegen den SPD-Vorstoß aus: Im Tierschutz gibt es eine Unmenge an Regelungen, die nicht ausgeweitet werden brauchen. Im Gegensatz dazu sprach sich die Linke für das Verbandsklagerecht aus, weil ein Tier für sich nicht Rechte wahrnehmen kann. Dem Umweltschutz hat das Klagerecht genützt, stellte die Fraktion zudem fest. Ihre Enthaltung begründete die Linksfraktion jedoch mit der Kritik, dass der SPD-Antrag Stiftungen und Dachverbände vom Klagerecht ausschließt und Anfechtungsklagen nicht zulässt. Ein Punkt, den die Grünen in ihrer Stellungnahme ebenfalls kritisierten. Dennoch stimmte die Fraktion der Vorlage zu, weil der Tiernutzer sein Recht überall einklagen könne, die Treuhänder der Tiere jedoch nicht. Der Antrag ist grundsätzlich richtig, hieß es aus der Fraktion.

Quelle: Dt. Bundestag