Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) gegründet
Markt- und Preisberichterstattung für die Land- und Ernährungswirtschaft
Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte, wurde am Donnerstag (26.2.2009) die Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) gegründet. AMI wird Daten, Berichte und Analysen rund um die Agrarmärkte für alle Interessierten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bis hin zum Handel und für öffentliche Stellen anbieten. AMI will alle Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, die Unternehmen der vor- und nachgelagerten Bereiche, Verlage und andere Interessierte bestmöglich unterstützen. Beispielsweise soll die Berichterstattung über Betriebsmittel und Energie verstärkt werden.
AMI wird in den kommenden Tagen und Wochen mit allen potenziellen Kundengruppen Gespräche über den jeweiligen branchen-, produkt- bzw. unternehmensspezifischen Informationsbedarf aufnehmen. Neben der umfassenden, objektiven und neutralen Marktberichterstattung wird die neu gegründete Gesellschaft auch Marktanalysen für einzelne Unternehmen und sonstige Auftraggeber anbieten. Die künftige Struktur von AMI wird damit wesentlich davon abhängigen, welche Nachfrage an Marktdaten aus der Branche besteht bzw. welche Erlöse hier erwartet werden können.
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist es durch das schnelle und geschlossene Handeln der Verbände in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie durch die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung durch die in der Land- und Ernährungswirtschaft verankerten Verlage möglich geworden, eine solche neue Gesellschaft zu gründen. Der DBV erwartet nun auch eine positive Begleitung durch die Agrarpolitik von Bund und Ländern.
Die Agrarmarkt Informations-GmbH wird schwerpunktmäßig in Bonn tätig sein; formaler Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Mit dem Aufbau der Gesellschaft wurde Carl von Butler als Geschäftsführer betraut. Der Gesellschafterkreis der AMI GmbH setzt sich zusammen aus Fachverlagen und Verbänden der Land- und Ernährungswirtschaft.
Hintergrund der Gründung von AMI ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2009, die eine Fortentwicklung oder auch nur Weiterführung der Markt- und Preisberichterstattung über Absatzfondsbeiträge unmöglich gemacht hat. Damit wurden die Durchführungsgesellschaften ZMP und CMA in die Liquidation gezwungen. Darüber hinaus ist die Markt- und Preisberichterstattung nur in dem engen Rahmen des Absatzfondsgesetzes möglich gewesen und konnte so den Anforderungen der Branche nicht vollständig entsprechen.
Quelle: dbv