Agrarminister Günther: »Erweiterte Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung ist auch Beitrag zur Landschaftspflege«
Mehr Geld für Halter – ab 2022 Förderung von Herden ab 37 Tieren möglich
Sachsen hat gegenüber der EU erreicht, dass die Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung erweitert werden kann. Damit wird die Zuwendungshöhe je Tier im laufenden Jahr von 40 Euro auf 55 Euro erhöht. Die Förderung dient auch der Kompensation von dem Mehraufwand beim Schutz vor Wölfen, der nicht über die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ausgeglichen wird. Ab dem 1.1.2022 kann der Freistaat zudem Schaf- oder Ziegenhaltung ab 37 Tieren je Betrieb unterstützen. Die EU hat diese Beihilfen jüngst anerkannt, sodass die Förderung nicht mehr durch die so genannte De-Minimis-Regel begrenzt wird.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei