Agrarministerium gibt zwei Erlasse zu Tiertransporten an Behörden – weiterer Erlass folgt
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen (ML) hat ein Erlasspaket zu Tiertransporten und Exporten von lebenden Tieren auf den Weg gebracht. Tierschutzwidrige Zustände sollen unterbunden werden. Am 9. Oktober 2023 ist der sogenannte Ägypten-Erlass
in Kraft getreten. Dieser besagt, dass die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen sollen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Dem Landwirtschaftsministerium liegen glaubhafte Informationen vor, nach denen niedersächsische Rinder nicht wie angegeben dort untergebracht waren. Der angegebene Treibweg durch den Hafen ist für die Tiere nicht passierbar. Unter diesen Voraussetzungen sind die Transporte nicht mehr zu genehmigen. Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.
Quelle: .ml.niedersachsen