21.10.2011rss_feed

Alle Lebensmittelwarnungen auf einen Blick

Neues Internetportal www.lebensmittelwarnung.de geht online

Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der 16 Bundesländer dafür das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eingerichtet.


Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon beim Verbraucher befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer. Darüber hinaus kann das BVL auf www.lebensmittelwarnung.de vor Produkten warnen, wenn etwa das Produkt aus dem Ausland vertrieben wird (z.B. via Internet) und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, lobte bei der Vorstellung des neuen Portals in Berlin die dadurch entstehende Transparenz für die Verbraucher. Mir ist wichtig, dass die Verbraucher noch schneller und noch umfassender informiert werden als bisher. Mit der neuen Internetseite www.lebensmittelwarnung.de erreichen wir eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder können hier ihre Warnungen und Rückrufe für jedermann sichtbar einstellen. Besteht eine Gesundheitsgefahr und dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, werden die Verbraucher über die neue Internetseite noch effektiver informiert und gewarnt. Ich freue mich, dass wir uns mit den Ländern über den Aufbau dieser neuen Plattform so rasch einig waren und das Portal nun online ist.

Renate Jürgens-Pieper, Bremens Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und in diesem Jahr Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder und des Bundes, begrüßte, dass Lebensmittelwarnungen nun online abrufbar sind. Die Veröffentlichung von gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln erfolgt jetzt nicht mehr nur über einzelne, regionale Medien. Mit der neuen Internetplattform erhalten Verbraucher bundesweit alle wichtigen Informationen, die von den zuständigen Behörden in den Ländern direkt online gestellt werden, sagte die Senatorin.

Der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, hob die technischen Möglichkeiten des neuen Portals hervor. Verbraucher haben mit www.lebensmittelwarnung.de auf einfache Weise die Möglichkeit, sich gezielt über unsichere Produkte zu informieren. Und durch die Anbindung an den Internetdienst Twitter können sich die Verbraucher automatisch über neue Warnungen informieren lassen, ohne aktiv nach den Informationen suchen zu müssen. Verbraucher können sich entweder die zehn aktuellsten oder alle Warnungen anzeigen lassen sowie sich gezielt über die Warnungen einzelner Bundesländer bzw. ihres Bundeslandes informieren.

Dr. Markus Söder, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit, zeigte sich erfreut, dass die bayerische Initiative für eine verbesserte bundesweite Transparenz bei Lebensmitteln aufgegriffen wurde. Ziel Bayerns ist es, mehr Klarheit und Übersichtlichkeit für Verbraucher zu schaffen. Die Internetseite dient als Wegweiser für Verbraucher in ganz Deutschland, so Söder. Bayern besitzt bereits seit 2007 einen landeseigenen Internetauftritt zur Lebensmittelwarnung. Mit den Erfahrungen zu Inhalt und Aufbau konnte der Freistaat wesentlich zur Entstehung des neuen Portals beitragen. Söder lobte die erfolgreiche Arbeit der Projektgruppe, die die Plattform entwickelt hat.

Für Journalisten und Redaktionen besteht die Möglichkeit, die Warnungen auf www.lebensmittelwarnung.de zu abonnieren. Für eine Anmeldung reicht eine formlose E-Mail an pressestelle@bvl.bund.de aus.



Hintergrundinformationen:
Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die sich im Handel oder bei den Verbrauchern befinden können, informiert werden. Ebenso sollen Verbraucher über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Lebensmittelunternehmern und/oder von den zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B. via Internet) vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, warnt das BVL die Öffentlichkeit.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übernimmt als eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein. (BVL)