26.11.2024rss_feed

AMK: Bundeseinheitliche Erfassung der Antibiotikaverbräuche in der Nutztierhaltung

Die Agrarministerkonferenz (AMK) setzt sich für eine bundesweit einheitliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren ein. Einen entsprechenden Beschluss hat die AMK am 27.04.2012 in Konstanz gefasst. Kernbestandteil dieses Beschlusses ist der Appell an die Bundesregierung, durch eine Verordnungsermächtigung im Arzneimittelgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank zu schaffen und eine solche Verordnung zügig auf den Weg zu bringen.

Parallel dazu beschlossen die Agrarminister und -senatoren der Länder, bereits jetzt Details zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes und zur Ausgestaltung dieser Datenbank auszuarbeiten. Hiermit ist die Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beauftragt worden. Diese Arbeitsgruppe soll nach dem Wunsch der AMK zudem schnellstmöglich ein Detailkonzept für betriebsbezogene Antibiotikaminimierungsstrategien erstellen. Die Arbeitsgruppe Tierarzneimittel soll hierbei mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium kooperieren.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung