Anhörung zur Bejagung des Wolfes

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zum Bundesjagdgesetz (21/3546) beschlossen. Die Abgeordneten wollen am Montag, 23. Februar 2026, ab 16:30 Uhr mit Sachverständigen über die Änderung des Bundesjagdgesetzes und über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beraten. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Möglich gemacht hat das eine neue Einstufung des Wolfes durch die Europäische Union.

Quelle: Dt. Bundestag