Antibiotika: Staatliche Datenbank stockt
Ab dem 1. Juli müssen alle Schweinehalter mit mehr als 250 Tieren ihren Antibiotika-Verbrauch auch an die staatliche Datenbank melden. Wobei die Daten aus dem zweiten Halbjahr 2014 auch als Sammelmeldung bis zum Anfang des nächsten Jahres (14.1.) in die Datenbank eingepflegt werden können. Wichtig hierfür ist, dass die Tierhalter schriftliche Melde-Vereinbarungen mit dem Tierarzt machen. Zudem müssen sie alle Arzneimittel-Abgabe- und Anwendungsbelege (AuA) aufbewahren und dem Tierarzt schriftlich versichern, dass sie die Behandlungsanweisungen auf dem AuA-Beleg befolgen werden. Dies ist halbjährlich der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Praktische Tierärzte kritisieren allerdings den schleppenden Aufbau der staatlichen Datenbank. So gab es bislang kaum Möglichkeiten, die Schnittstellen zwischen der Arzneimittelsoftware der Nutztierpraxen und der Datenbank zu testen. Außerdem lassen die Durchführungs-Verordnungen für das staatliche Monitoring weiter auf sich warten. Desweitern ist nach wie vor unklar, wie ein Datenaustausch zwischen dem staatlichen Antibiotika-Kontrollsystem und der bereits bestehenden Datenbank von QS aussehen kann. Fest steht jedenfalls, dass Doppeleingaben nicht vertretbar sind.
Quelle: SUS Online