Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Schafen und Rindern

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Mit der Eilverordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden.

Quelle: bmel.de