Aufstallungsgebot durch hohes Risiko der Verbreitung der Vogelgrippe bleibt
Freilandhaltung künftig an risikoarmen Standorten wieder möglich
Wir nehmen die Bedrohung durch die Vogelgrippe weiterhin sehr ernst. Auch wenn es sich in erster Linie um eine Bedrohung für Vögel und Geflügel handelt, wissen wir um die mögliche Bedrohung auch für die Menschen. Wir müssen deshalb sehr verantwortlich reagieren, sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am 21. April in Berlin.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte mit seiner in dieser Woche vorgelegten Risikobewertung bestätigt, dass die Gefahr für einen Eintrag des Geflügelpest-Virus in die Nutzgeflügelbestände als nach wie vor hoch angesehen wird. Angesichts von mehr als 300 positiv getesteten Wildvögeln empfahlen die Wissenschaftler des FLI, die Stallhaltung als Regel beizubehalten und die Freilandhaltung von Geflügel an Bedingungen zu koppeln.
Der Minister werde deshalb mit einer Verordnung als Regel die Stallhaltung für Geflügel weiter vorschreiben, anders als bisher aber Freilandhaltung unter bestimmten Schutzbedingungen zulassen.
Der Regelungsvorschlag des BMELV, der jetzt mit den Ländern diskutiert wird, beinhaltet:
1. Unbefristete Aufstallung
Die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder großen Volieren im Freiland (nach oben gegen Einträge mit einer dichten Abdeckung gesichert, seitlich gegen das Eindringen von Vögeln gesichert) soll unbefristet verlängert werden, da sich das Risiko einer Einschleppung von hoch pathogenem H5N1, wie zuletzt auch der Ausbruch in Sachsen gezeigt hat, erhöht hat.
2. Ausnahmen von der Aufstallung
Ausnahmen von der Aufstallung sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde betriebsbezogen möglich, wenn
a. Geflügel aus dem betroffenen Betrieb nicht in andere Geflügel haltende Betriebe verbracht wird,
b. der Geflügel haltende Betrieb sich nicht in einem Restriktionsgebiet oder an einem Risikostandort (Feuchtbiotope, Seen oder Flüsse, an denen sich Wildvögel sammeln) befindet,
c. der Geflügel haltende Betrieb nicht in einer geflügeldichten Region gelegen ist und
d. der Betrieb klinisch, serologisch und virologisch regelmäßig untersucht wird.
Mit dieser Regelung sind nach Auffassung von Bundesminister Horst Seehofer die Bedingungen für Geflügelhalter in Deutschland wieder plan- und berechenbar. Auch die Freilandhaltung wird, sofern es sich nicht um Risikostandorte handelt, wieder möglich sein.
Ich halte das für einen guten Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter, dem Tierschutz und dem Schutz vor einer Tierseuche, betonte Seehofer.
Dieser Vorschlag solle nun kurzfristig mit den Ländern diskutiert werden und in der kommenden Woche als Eilverordnung in Kraft gesetzt werden. Damit würde dann die bis Ende April geltende Aufstallungsanordnung ersetzt. Diese hatte Ausnahmen nur in den Fällen zugelassen, in denen eine Aufstallung faktisch nicht möglich war.
Quelle: BMELV