Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diskutiert EU-Vorschlag zur Möglichkeit nationaler Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO)
Der Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft, im Rahmen einer Opt-Out-Klausel die Möglichkeit nationaler Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) zu schaffen, ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Kritik gestoßen. Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die der so genannten Grünen Gentechnik insgesamt kritisch gegenüber stehen, forderten ein Moratorium für die Zulassung des GVO-Anbaus, bis ein neues überarbeitetes Zulassungsverfahren auf Grundlage der Vorschläge des Europäischen Parlaments (EP) von 2011 umgesetzt sei. Die Bundestagsfraktionen kündigten an, einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen. Das EP hatte unter anderem die Möglichkeiten für nationale Anbauverbote erweitert, seine Vorschläge wurden aber nie umgesetzt.
Die Grünen betonten im Ausschuss, die Opt-Out-Lösung sei keine Alternative zu einem konsequenten Ausstieg aus der Grünen Gentechnik auf europäischer Ebene. Die Linksfraktion kritisierte die in der Opt-Out-Klausel vorgesehene Vorschrift, dass die Mitgliedstaaten als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige antragstellende Unternehmen konsultieren sollen. Nach Ansicht der Linken bedeutet dies eine Untergrabung der Demokratie
, da hierdurch privatrechtliche Konzerne mit demokratisch gewählten Regierungen gleichgestellt würden.
Auch die SPD-Fraktion zeigte sich skeptisch angesichts der geplanten Konsultationspflicht der Staaten mit den Unternehmen. Die Rechte gewählter Regierungen und Parlamente dürften nicht beschnitten werden, betonte sie. Außerdem forderten die Sozialdemokraten, dass das in der Opt-Out-Klausel vorgesehene Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedstaaten tatsächlich auch rechtssicher geregelt werden müsse. Bei einem Regierungswechsel müsse die neue Regierung die Möglichkeit haben, sowohl nachträglich eine Zulassung für den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) zu beantragen, als auch aus dem GVO-Anbau auszusteigen.
Die SPD-Fraktion verwies zudem ausdrücklich auf die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU getroffene Vereinbarung, die Bedenken eines Großteils der Bevölkerung gegen die Grüne Gentechnik anzuerkennen und zu berücksichtigen. Die Opt-Out-Klausel dürfe daher kein Alibi dafür sein, die Zulassung des GVO-Anbaus einfach so durchzuwinken
.
Vorbehalte gegen die Grüne Gentechnik äußerten auch Abgeordnete der CSU. Sie verwiesen auf die Forderung im CSU-Europawahlprogramm nach einem gentechnikfreien Bayern. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen könne unbeabsichtigte Folgen für andere Organismen und das Bodenleben haben, kritisierten sie. Den Vorschlag einer Opt-Out-Klausel werteten sie jedoch positiv. Es sei zu begrüßen, dass die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit bekommen sollen, sich gegen den GVO-Anbau zu entscheiden. Dies sei ein großer Schritt nach vorne, der vor ein paar Monaten noch nicht absehbar gewesen sei.
Die CDU-Fraktion indes betonte, dass Langzeitstudien bisher keine negativen gesundheitlichen Folgen durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nachgewiesen hätten. Zudem sei der GVO-Anbau in Zukunft notwendig, um die Nahrungsmittelsicherheit weltweit zu gewährleisten. Sie kündigte jedoch an, sich für eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Grüner Gentechnik stark machen zu wollen.
Eine Vertreterin der Bundesregierung erklärte im Ausschuss, es zeichne sich unter den EU-Mitgliedstaaten eine breite Mehrheit für den Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft ab. Ziel sei es, bis Juni im Ministerrat zu einer Einigung zu kommen. Zu den Bedenken der Abgeordneten sagte sie, das geplante zweistufige Verfahren sehe auch die Möglichkeit vor, dass die Mitgliedstaaten zu einem späteren Zeitpunkt und unbefristet nach Abschluss des Zulassungsverfahrens von der Opt-Out-Klausel Gebrauch machen können. Die EU-Kommission erhalte eine Vermittlerrolle bei den Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und dem antragstellenden Unternehmen.
Quelle: Dt. Bundestag