Bauernverband rät weiterhin vom GVO-Anbau ab
Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im Gentechnikgesetz unterbleiben soll. Damit wird weder den Landwirten noch der Versicherungswirtschaft eine ausreichende Grundlage für die Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken gewährt. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden. Ebenso müssten Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauten, bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne Ausfallrisiko entschädigt werden. Nach Ansicht des DBV können diese Ziele für verbleibende Restrisiken jenseits der verschuldensabhängigen Haftung weiterhin nur umfassend durch einen Haftungsfonds erreicht werden, der von den Saat- und Pflanzgut liefernden Unternehmen wie auch von Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werden müsse. Alternative freiwillige Angebote der Saat- und Pflanzgutwirtschaft seien nur dann akzeptabel, wenn sie ebenfalls einen belastbaren Anspruch für den geschädigten Landwirt sicherstellen.
Quelle: Deutscher Bauernverband