21.01.2013rss_feed

Bayerisches Ministerium legt Kennzeichnungsvorschriften falsch aus - Pferdepässe bleiben gültig

Für Verunsicherung unter Pferdehaltern sorgt eine Pressemeldung des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Gesundheit, nach der die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgestellten Pferdepässe (Equidenpässe) für in Bayern geborene und lebende Pferde ungültig seien und bis zum 31. März ausgetauscht werden müssen. Diese Einschätzung des Ministeriums wird von der FN nicht geteilt, betont FN-Justiziar Dr. Joachim Wann.


Das Bayerische Ministerium für Umwelt und Gesundheit behauptet in einer Pressemeldung, dass die FN Equidenpässe nur für Sportpferde (Turnierpferde) ausstellen dürfe, die an Wettkämpfen nach LPO teilnehmen und für die eine Eintragung bei der FN erforderlich sei. Für alle anderen in Bayern geborenen oder gehaltenen Equiden, so genannte nicht registrierte Equiden (einschließlich Freizeitsportpferde), sei seit November 2010 nur der Landesverband bayerischer Pferdezüchter zuständig. Das Ministerium erklärte die von der FN ausgestellten Pferdepässe als ungültig und fordert, dass sie bis 31. März 2013 gegen gültige, vom bayerischen Zuchtverband ausgestellte Dokumente ersetzt werden müssen.

FN-Justiziar Dr. Joachim Wann erläutert: Diese Pressemeldung beruht auf einer rechtsfehlerhaften Auslegung der einschlägigen Regelungen zur Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden. Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter ist für die bei ihm eingetragenen Zuchtpferde sowie für sonstige Zucht- und Nutzequiden zuständig. Darunter fallen unter anderem jene Equiden, die nicht registriert sind, wie Esel, Zebras sowie für einen konkreten Zweck definierte Pferde wie Beistellpferde oder Holzrückepferde. Freizeitsportpferde gehören ausdrücklich nicht zu dieser Gruppe, denn auch ein Freizeitsportpferd ist mit Ausstellung des Pferdepasses bei der FN ein registriertes Pferd. Es kann nämlich im Laufe seines Lebens an sportlichen Wettbewerben entweder nach den Bestimmungen der LPO (Leistungs- und Prüfungs-Ordnung) oder der WBO (Wettbewerbsordnung) teilnehmen.

Die FN fragt deshalb bei Anträgen auf Ausstellung eines Pferdepasses nach, in welche Kategorie das betreffende Pferd gehören soll. Wenn der Antragsteller beispielsweise mitteilt, dass das Pferd im Holzrückedienst eingesetzt werden oder Beistellpferd sein soll, verweist sie den Antragsteller an den bayerischen Zuchtverband. Handelt es sich aber um Turnier- oder Freizeitpferde/Ponys, ist originär die FN für die Ausstellung des Equidenpasses zuständig, sagt Dr. Wann

Der FN-Justiziar betont, dass die Pferdepässe – entgegen der Auffassung des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Gesundheit – auch nicht ungültig sind. Ungültig wären sie nur, wenn der Inhalt des Passes selbst falsch wäre. Deshalb müssen auch keine von der FN ausgestellte Pässe umgetauscht werden. Außerdem verweist der Justiziar darauf, dass bayerische Veterinärbehörden die Pässe nicht einziehen dürfen. Denn die Behörde muss feststellen, welche Erklärung der Antragsteller bei der Beantragung der Ausstellung des Passes bei der FN abgegeben hat. Dies kann sie jedenfalls nicht aus dem Pass erkennen. Bayerische Pferdehalter brauchen sich also nicht verrückt zu machen. Die Pässe sind und bleiben gültig. Solange jedenfalls, bis eine anders lautende rechtskräftige Entscheidung gegen die FN vorliegt, so Dr. Joachim Wann.

Quelle: FN Warendorf