Bekanntmachung einer Richtlinie über Futtermittel und Tierernährung
Der Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Nutztieren und die Sicherheit und Qualität tierischer Erzeugnisse stehen im Zentrum der Tierernährung. Die Bereitstellung von sicheren und qualitativ hochwertigen Futtermitteln ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Futtermittel, die nicht sicher sind, dürfen deshalb nicht in den Verkehr gebracht oder an Tiere verfüttert werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Der effiziente Einsatz von sicheren Futtermitteln für eine leistungsorientierte Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Nutztiere durch optimierte Fütterungsstrategien bietet die
Grundlage für eine ressourcenschonende Erzeugung von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Gleichzeitig soll durch eine verbesserte Tierernährung ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Innovationspotenzial wird bei der Erzeugung sicherer pflanzlicher Futtermittel mit einem hohen Nährwert, bei der Entwicklung von Futtermittel-Zusatzstoffen, bei der Optimierung der der Rationszusammensetzung hinsichtlich der tierart- und leistungsspezifischen Anforderungen sowie bei der Fütterungstechnik, der Futtervorlage und der Rationierung
gesehen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beabsichtigt deshalb, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung (www.ble.de/innovationsfoerderung) entsprechende Vorhaben zu fördern. >>>
Grundlage für eine ressourcenschonende Erzeugung von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Gleichzeitig soll durch eine verbesserte Tierernährung ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Innovationspotenzial wird bei der Erzeugung sicherer pflanzlicher Futtermittel mit einem hohen Nährwert, bei der Entwicklung von Futtermittel-Zusatzstoffen, bei der Optimierung der der Rationszusammensetzung hinsichtlich der tierart- und leistungsspezifischen Anforderungen sowie bei der Fütterungstechnik, der Futtervorlage und der Rationierung
gesehen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beabsichtigt deshalb, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung (www.ble.de/innovationsfoerderung) entsprechende Vorhaben zu fördern. >>>