Bekanntmachung: Förderung von Innovationen in der Schaf- und Ziegenhaltung
Interessenten gesucht: Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zum Erhalt und zur Verbesserung der Schaf- und Ziegenhaltung beitragen.
Das BMEL beabsichtigt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer zu fördern, um den breitgefächerten Fragestellungen angemessen Rechnung zu tragen.
In den Skizzen ist im zweiten Gliederungspunkt Zielsetzung
eine klare Zuordnung zu einem der folgenden zwei Module vorzunehmen. Der Projektträger behält sich vor, die Zuordnung anzupassen.
Modul A: Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) des BMEL
Das Modul adressiert die Förderung von Vorhaben der ökologischen Schaf- und Ziegenhaltung. Neben Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sollen insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Beratung, Praxis, Bevölkerung und Politik gefördert werden. Es ist erwünscht, dass der Wissenstransfer im Rahmen der Projekte realisiert wird. Hierzu zählen die Entwicklung, Erstellung und Erprobung neuer, konkreter Praxisanleitungen für Maßnahmen und Definition von Methoden im Bereich der ökologischen Schaf- und Ziegenhaltung.
Ansprechpartner für Modul A sind in der BLE Herr Bremond (Telefon: 0228/6845-3242, E-Mail:joerg.bremond@ble.de) und Frau Viola Molkenthin (Telefon: 0228/6845-2944, E-Mail: viola.molkenthin@ble.de).
Modul B: Innovationsförderung des BMEL
Ziel dieses Moduls ist vornehmlich die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, die innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowohl für die Verbesserung der Haltung als auch für die Verbesserung der Fütterung sowie für die Zucht kleiner Wiederkäuer entwickelt werden. Dies schließt Produkte und Verfahren für die Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierwohls, des Schutzes vor Fressfeinden, der Umweltverträglichkeit und Tiergerechtheit der Haltungs- und Fütterungssysteme sowie Fütterungs- und Beweidungsstrategien insbesondere im Hinblick auf ein zukunftsfähiges und praxistaugliches Weidemanagement mit ein. Die zu entwickelnden Innovationen sollen zu verschiedenen Aspekten der Haltung, Fütterung, Zucht und Vermarktung kleiner Wiederkäuer in den unterschiedlichen Produktionszweigen einen Beitrag leisten. Die Projekte sollen dabei die Gesichtspunkte der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit berücksichtigen sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen.
Gegenstand der Förderung
Ausdrücklich gewünscht sind auch übergreifende und interdisziplinär formulierte Ansätze.
Es werden insbesondere Vorhaben gefördert, die auf Anforderungen des ökologischen Landbaus und Innovationen in folgenden Bereichen abzielen:
a) Innovative züchterische Ansätze und Fragestellungen
– Entwicklung von Leistungsprüfungssystemen unter Einbeziehung neuer bzw. alternativer Merkmale und deren Erfassung. Hierzu zählt auch die Datenweiterverarbeitung bis hin zur Entwicklung und Implementierung von Zuchtwertschätzungen sowie praktikablen und praxisbezogenen Selektionswerkzeugen,
– Entwicklung von Verfahren und Modellen auf Grundlage genomischer Charakterisierung und der Nutzung der gewonnenen Daten und Informationen für die praxisnahe Umsetzung in Zuchtprogrammen,
– Beseitigung struktureller Defizite im Bereich der Organisation, Implementierung und Durchführung effizienter Zuchtprogramme,
– Entwicklung züchterischer Verfahren und Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Ausprägung von Resilienzen und/oder Resistenzen gegenüber Erkrankungen und Infektionen,
– Lösungen für die weitere züchterische Bearbeitung der Hornlosigkeit (bei Ziegen), der Schwanzlänge sowie hinsichtlich besonderer Milchqualitäten (Proteine) und anderer wertbestimmender Eigenschaften der Produkte.
b) Tiergesundheitliche Fragestellungen
– hinsichtlich Erkrankungen mit infektiösen (z. B. bakteriellen oder viralen) Ursachen, die als Bestandsproblem oder Einzeltiererkrankung verstärkt oder regelmäßig vorkommen und z. B. auch epidemischen Charakter zeigen,
– hinsichtlich Klauenerkrankungen und Entwicklung von präventiven und kurativen Maßnahmen,
– hinsichtlich Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes und des Stoffwechsels und Entwicklung von präventiven und kurativen Maßnahmen,
– hinsichtlich Erkrankungen im Bereich der Eutergesundheit sowie der Melkhygiene und Entwicklung von präventiven und kurativen Maßnahmen,
– Lösungen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes,
– Methoden und Behandlungsmöglichkeiten zur Parasitenbekämpfung auch unter dem Aspekt der Nutzung alter Futterpflanzen.
c) Bestands- und Tiermanagement
– Entwicklung und Etablierung innovativer Tierwohlindikatoren sowie deren Anwendung für die Verbesserung der Produktionssysteme zur Vermeidung von haltungsbedingten Erkrankungen, Schädigungen oder Verhaltensstörungen,
– Lösungen für den Stallbau und die Evaluierung neuartiger Haltungsformen, orientiert an aktuellen Erkenntnissen im Hinblick auf das Tierwohl und artgerechte Haltungsverfahren,
– Konzeptentwicklung zur Etablierung einer Test-, Modell- oder Lehrbetriebsinfrastruktur,
– Erarbeitung verlässlicher und vordergründig ökonomischer Planungsgrundlagen, in denen auch die Faktoren Arbeitszeitbedarf, Arbeitsqualität und Arbeitsergebnis berücksichtigt sind,
– spezifische Fragen zur Haltung milchgebender und höherleistender Tiere hinsichtlich des technisch-organisatorischen Managements, mechanischer und automatischer Fütterungstechnik, Abruffütterung,
– Fragen zu besonderen Anforderungen hörnertragender Ziegen im Bereich der Haltung (Gestaltung der Haltungsumwelt),
– Fragen zur angewandten Praxis des Durch- bzw. Dauermelkens
,
– Entwicklung von Strukturen und des Aufbaus von Akteursnetzwerken zur intensiveren Anwendung der künstlichen/instrumentellen Besamung,
– bereichsübergreifende Optimierung von Verfahren zur Lämmeraufzucht und Lämmermast z. B. hinsichtlich Fütterung, Management und Gesundheit.
d) Entwicklung innovativer, digitaler Ansätze zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Rückverfolgbarkeit
e) Fütterung
– Entwicklung von Fütterungsverfahren und -strategien zur haltungs- und bedarfsgerechten Versorgung der Tierbestände, insbesondere spezifischer Versorgungsansprüche milchgebender Tiere,
– Entwicklung von Verfahren zur Planung, Kalkulation, Qualitätssicherung und Dokumentation der Fütterung der Tierbestände,
– Entwicklung von Konzepten zur Einbindung und Nutzung extensiver Weideflächen insbesondere im Zusammenhang mit ihrem Beitrag zur bedarfsgerechten Fütterung,
– Fragen zur Nutzung von Winterweiden,
– Fragen zur Vermeidung antinutritiver Pflanzeninhaltsstoffe in der Fütterung,
– Fragen zur Fütterung bzw. zu Futtermitteln und deren Erzeugung im Zusammenhang mit Aspekten des Klimawandels,
– spezifische Fragen alternativer Fütterungsstrategien (z. B. Gehölzfütterung für Ziegen).
f) Verbesserung der Grünlandbewirtschaftung
g) Vermarktung und Nutzbarmachung des Potenzials der in der Produktions- und Prozesskette relevanten Faktoren (Qualität, Sensorik, Verbrauchererwartung und Produktinformation, Gestaltung und Sicherung technischer Abläufe)
h) Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen
– Strategien zum Erhalt bestandsbedrohter Schaf- und Ziegenrassen,
– Forschungen zur objektiven Bewertung spezifischer Eigenschaften von genetischen Ressourcenpopulationen (z. B. Produkteigenschaften, Nutzungseigenschaften oder Resistenzen),
– Maßnahmen und Konzepte zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Praxis, auch zur Erzeugung besonderer Produkte oder Qualitäten (Schutz durch Nutzung),
– Testen des Einsatzes gefährdeter genetischer Ressourcenpopulationen unter besonderen Anforderungen und Einsatzbedingungen.
i) Qualifizierte und effiziente Beratung für schaf- und ziegenhaltende Betriebe sowie regionale Wertschöpfungsketten
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere KMU, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Im Regelfall wird eine Kooperation von Forschungseinrichtungen mit der Privatwirtschaft mit einem substanziellen Beitrag der Privatwirtschaft angestrebt.
Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Bekanntmachung sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum haben oder anstreben.
In diesem Fördermodul können auch Forschungsvorhaben unter Einbindung von internationalen Partnern eingereicht werden, die vor allem die internationale Vernetzung der beteiligten deutschen Wirtschaftspartner stärkt. Die Projektteile des internationalen Partners können dabei nicht über eine Zuwendung gefördert werden und sollten daher von den assoziierten Projektpartnern selbst oder von anderer Seite übernommen werden.
Ansprechpartnerinnen für Modul B sind in der BLE Frau Dr. Esther Heuß (Telefon: 0228/6845-3025, E-Mail: esther.heuss@ble.de) und Frau Valerie Kersting (Telefon: 0228/6845-3325, E-Mail: valerie.kersting@ble.de).
Quelle: BMEL/DGfZ