12.02.2016rss_feed

BfR aktualisiert Fragen und Antworten zu den Auswirkung des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung

Werden Tiere krank, so kann es erforderlich werden, diese mit Arzneimitteln zu behandeln. Antibiotika dürfen bei Lebensmittel liefernden Tieren nur nach Verschreibung durch den Tierarzt gezielt verwendet werden. Um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu verhindern, sollte der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung nach Auffassung des BfR auf das unbedingt therapeutisch notwendige Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit Behandlungen erst gar nicht erforderlich werden, sollten hierbei im Vordergrund stehen. Ein Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung wurde mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) rechtlich verankert.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung veröffentlicht. Die umfassenden Informationen zum Thema finden Sie unter:

www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-den-auswirkungen-des-antibiotika-einsatzes-in-der-nutztierhaltung.pdf

Quelle: BfR