01.08.2007rss_feed

Blauzungenkrankheit breitet sich in Rheinland-Pfalz weiter aus

Die beiden Betriebe liegen innerhalb des bereits im Jahr 2006 ausgewiesenen Restriktionsgebietes, eine Ausweitung dieser Zone ist deshalb nicht erforderlich. Seit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz Ende September 2006 wurde die Blauzungenkrankheit in 107 rheinland-pfälzischen Betrieben nachgewiesen. In diesem Jahr haben sich bislang sechs Tiere neu mit dem Virus infiziert. Die Tierkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Auch Fleisch und Milch infizierter Tiere können verzehrt werden. Zur frühen Krankheitserkennung werden zusätzlich zu den Handels- und den Verdachtsuntersuchungen seit März diesen Jahres rund 1000 ausgewählte nicht infizierte Rinder aus 70 rheinland-pfälzischen Beständen überwacht und monatlich auf Blauzungenkrankheit getestet. Bei Wildtieren wurde noch keine Infektion nachgewiesen. Vom Oktober 2006 bis Juni 2007 wurden in Rheinland-Pfalz 252 Proben erlegter Wildtiere (hauptsächlich Reh- und Rotwild) untersucht. Keines der Tiere hatte die Blauzungenkrankheit 1. Die Auflagen für Tierhalter in den Restriktionsgebieten gelten weiter. Zum 20-km-Gebiet (Restriktionsgebiet) gehören weiterhin: Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel und der Westerwaldkreis. Die kreisfreien Städte Koblenz, Trier und Worms. Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth, Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler. Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich, Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch, Wawern, Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassem und die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden Franzenheim, Hockweiler und Igel.

Quelle: Animal Health Online