Blauzungenkrankheit: Entwicklung und Test von Impfstoffen ist vorrangig
Eine Impfung von Schafen mit einem wirksamen Impfstoff gegen den in Deutschland aktiven BT-Serotyp 8 böte derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen diese Krankheit. Leider stehen derzeit keine zugelassenen Impfstoffe gegen den BT-Serotyp 8 zur Verfügung. Zwei Impfstofffirmen haben einen entsprechenden Impfstoff in Entwicklung. Sollten die ersten Labortests günstige Ergebnisse liefern, so wäre kurz vor der Infektionssaison 2008 mit dem ersten Feldeinsatz dieser Impfstoffe zu rechnen, so das Ministerium in einer Presseinformation.
Niedersachsen unterstützt die von der Blauzungenkrankheit betroffenen Landwirte. Für schwer erkrankte Tiere, die zu verenden drohen, ist die Tötung amtlich anzuordnen. Damit haben die Tierhalter Anspruch auf Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere. 50 Prozent der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse werden vom Land übernommen.
Entschädigungsvoraussetzung ist die unverzügliche Anzeige des Seuchenverdachts bei der zuständigen Behörde, eine labordiagnostische Bestätigung für den Bestand und die amtliche Feststellung der Krankheit durch die zuständige Veterinärbehörde.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium nochmals nachdrücklich darauf hin, das die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Das gilt auch für einzeln gehaltene Hobbytiere. Darüber hinaus hat der Tierhalter seinen Tierbestand bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Ein Verdacht auf Ausbruch der Blauzungenkrankheit ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Tierhalter, die den vorgenannten Pflichten nicht nachkommen, erhalten im Falle von Tierverlusten durch die Tierseuche keine Entschädigungsleistungen von Land und Tierseuchenkasse. Darüber hinaus riskieren sie erhebliche Kürzungen von Betriebsprämienzahlungen. Dies gilt grundsätzlich für alle Tierseuchen.
Quelle: AHO
Niedersachsen unterstützt die von der Blauzungenkrankheit betroffenen Landwirte. Für schwer erkrankte Tiere, die zu verenden drohen, ist die Tötung amtlich anzuordnen. Damit haben die Tierhalter Anspruch auf Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere. 50 Prozent der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse werden vom Land übernommen.
Entschädigungsvoraussetzung ist die unverzügliche Anzeige des Seuchenverdachts bei der zuständigen Behörde, eine labordiagnostische Bestätigung für den Bestand und die amtliche Feststellung der Krankheit durch die zuständige Veterinärbehörde.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium nochmals nachdrücklich darauf hin, das die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Das gilt auch für einzeln gehaltene Hobbytiere. Darüber hinaus hat der Tierhalter seinen Tierbestand bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Ein Verdacht auf Ausbruch der Blauzungenkrankheit ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Tierhalter, die den vorgenannten Pflichten nicht nachkommen, erhalten im Falle von Tierverlusten durch die Tierseuche keine Entschädigungsleistungen von Land und Tierseuchenkasse. Darüber hinaus riskieren sie erhebliche Kürzungen von Betriebsprämienzahlungen. Dies gilt grundsätzlich für alle Tierseuchen.
Quelle: AHO