BLE: Neues Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz in der Landwirtschaft
startet
Über ein neues Förderprogramm will die Bundesregierung die Landwirtschaft bei der Umsetzung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele unterstützen. Bis 2026 stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind fünf Bekanntmachungen zur Forschungsförderung verschiedener thematischer Schwerpunkte zum Klimaschutz in der Landwirtschaft mit folgenden Schwerpunkten veröffentlicht worden:
- Alternative Antriebstechniken
- Multifunktionale Landnutzungssysteme
- Digitalisierung
- Pflanzenproduktion
- Nutztierhaltung
- Sozioökonomische Fragestellungen zur Treibhausgasminderung
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Niederlassung in Deutschland. Die BLE koordiniert das Programm und betreut die Vorhaben als Projektträger.
Projektskizzen können ab sofort eingereicht werden.
Schwerpunkt Innovative Verfahren und Technologien in der Tierproduktion:
Es werden Forschungs- und Innovationsvorhaben gefördert, die unter anderem zu einem optimierten Wirtschaftsdüngermanagement sowie zu angepassten Fütterungsstrategien und -konzepten beitragen. Weiterhin werden Vorhaben unterstützt, die durch geeignete verfahrens- und baulich-technische Maßnahmen und Managementsysteme in der Tierhaltung einen Beitrag zur Treibhausgasminderung und Energieeinsparung leisten.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten in diesem thematischen Schwerpunkt finden Sie hier (Modul A) und hier (Modul B).
Bekanntmachung Nr. 22/22/32 über die Förderung von Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Energieeinsparung durch klimaoptimierte Produktionssysteme in der Tierhaltung im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Klimaschutz in der Landwirtschaft" (PDF, 381 KB, Nicht barrierefrei); einschlägig im Kontext des Programms zur Innovationsförderung ist Modul A
Vorlage von Projektskizzen für Modul A:
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens Donnerstag, den 15. Juni 2023, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), über easy-Online beim Projektträger einzureichen.
Damit Ihre Online-Bewerbung rechtsgültig gestellt ist, muss neben der fristgemäßen elektronischen Einreichung zusätzlich die komplette, unterschriebene Projektskizze bis spätestens zum 29. Juni 2023 auf postalischem Weg bei der in Nummer 6.1 angegebene Adresse des Projektträgers eingehen.
Vorlage von Projektskizzen für Modul B:
Vorhabenskizzen zu Modul B dieser Bekanntmachung können bis zum 22. Juni 2023 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) im Bundesprogramm Nutztierhaltung unter Nutzung des nachfolgenden Links eingereicht werden:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FUIKLIMASCHUTZ&b=KLIMA_09&t=SKI
Weiterhin ist der entsprechende Leitfaden des Bundesprogramms Nutztierhaltung zu beachten:
Generelle Informationen zum neuen Forschungsprogramm finden Sie unter www.ble.de/FuI-Klimaschutz_Landwirtschaft
Quelle: BLE/DGfZ