BMELV: Was sich 2012 ändert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr. 2012 stehen unter anderem konkrete Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland an.
Darin sind wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichen Bereichen der Nutztierhaltung vorgesehen. Dazu gehört der Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz zur Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand soll gestrichen werden. Das Qualzuchtverbot wird neu formuliert: Das BMELV plant ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden und müssen Kontrollsysteme etablieren. Verbessert wird im Tierschutzgesetz zudem der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für Primaten geben: Zentraler Bestandteil ist ein grundsätzliches Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Besondere Regelungen für mehr Tierschutz werden speziell in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen eingeführt. EU-weit wird auf diese Weise ein einheitlicher Standard zum Schutz der Versuchstiere auf hohem Niveau eingeführt. Über diese Maßnahmen hinaus prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium ein vom Bundesrat gefordertes Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben im Tierschutzgesetz sofern andere Maßnahmen wie das von den Ländern initiierte Zirkustierregister nicht greifen sollten. Der Tierschutz soll zudem für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden: Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel.
Quelle: BMELV