BRS empfiehlt den Tierhaltern die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Deutschland führt zu empfindlichen Einschränkungen beim Tierhandel. Tiere, die einen dokumentierten Impfschutz vorweisen, dürfen innerstaatlich sowie in der gesamten EU verbracht werden.
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und 8 zu immunisieren. Wird eine ausreichende Impfdecke erreicht, ist sogar eine Tilgung der Seuche möglich. Ohne verpflichtende Impfung dürfte dieses Ziel nicht zu realisieren sein.
Seit der Rückkehr des Blauzungenvirus nach Deutschland im Dezember 2018 und der Einrichtung von Restriktionszonen hat die Wirtschaft wieder mit Auflagen beim Verbringen von Tieren aus betroffenen in freie Gebiete zu kämpfen. Eine Möglichkeit ist die Untersuchung der Tiere auf Antikörper. Diese Option ist aufwendig, benötigt einen langen Vorlauf und muss ggf. wiederholt werden. Derzeitig praktizierte Alternativen sind Übergangslösungen.
Eine epidemiologisch wünschenswerte und gesetzlich zulässige Variante, den Handel fortzuführen, sind Impfungen mit attenuierten Impfstoffen (Totimpfstoffen). Tiere mit dokumentierten Impfschutz können ohne weitere Auflagen innerstaatlich sowie in der gesamten EU verbracht werden. Dazu benötigen ungeimpfte und nie infizierte, also immunologisch naive Tiere zunächst eine Grundimmunisierung, für die zwei Injektionen erforderlich sind. Nach der ersten Injektion ist eine Wartezeit von etwa 21 bis 28 Tagen einzuhalten, nach der zweiten noch einmal die gleiche Frist, bevor die Impfstoffhersteller einen Schutz gewährleisten. Die Angaben der Impfstoffhersteller sind zu beachten. Anschließend sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben weitere 60 Tage abzuwarten, bevor die Tiere verbracht werden dürfen, da erst dann sichergestellt ist, dass die Tiere kein aktives Virus mehr aufweisen. Sie könnten sich während der Impfphase mit Feldvirus infiziert haben. Alternativ kann der Tierhalter über einen negativen Erregernachweis die 60-Tage-Frist auf 14 Tage verkürzen. Bei trächtigen Tiere muss mindestens 60 Tage vor der Belegung ein Impfschutz bestehen. Anschließend ist etwa alle 12 Monate eine Auffrischungsinjektion notwendig.
Nach dem erstmaligen Eintrag der Blauzungenkrankheit im Jahr 2006 wurde für die Jahre 2008 und 2009 eine verpflichtende Impfung eingeführt. Dagegen wurden aus Teilen der Praxis erhebliche Widerstände vorgebracht, die aus unserer Sicht mehr ideologisch inspiriert als fachlich begründet waren. Die Impfung kann als großer Erfolg bewertet werden, obwohl die Vakzine in einem beschleunigten Verfahren zugelassen wurden. Derzeit gibt es nach unseren Kenntnissen bezüglich der BTV-Impfung keine wahrnehmbare Impfkritik
mehr.
(…) Daher hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) in einer im Dezember 2016 aktualisierten Stellungnahme empfohlen, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und 8 zu immunisieren
, so die StIKo in ihren Leitlinien zur Impfung von Rindern und kleinen Wiederkäuern im März 2018.
Dieser Empfehlung schließt sich der BRS an und betont die dargelegten Vorzüge einer Impfung gegen den bereits in Deutschland zirkulierenden Serotyp 8. Dies gilt auch für Betriebe, die in bisher nicht betroffenen Gebieten liegen. Eine gleichzeitige Immunisierung gegen den Serotyp 4, dessen Einschleppung nicht ausgeschlossen werden kann, würde es den Betrieben ermöglichen, ohne Verzögerung weiter zu handeln, sollte auch dieses Virus Deutschland erreichen. Die simultane Grundimmunisierung gegen beide Serotypen hätte darüber hinaus den Vorteil, dass anstehende Auffrischungsimpfungen synchronisiert wären, wodurch der Aufwand und die Kosten geringer ausfielen, als bei separaten Applikationen. Sollte das Szenario von mehr als einem Serotyp eintreten, wäre die Impfung die einzige Option zur Verbringung, da die dann notwendigen Methoden zur Untersuchung auf beide Serotypen für die Routinediagnostik nicht zur Verfügung stehen. Es ist zu erwarten, dass es in Deutschland mittelfristig auch zum Nachweis von BTV des Serotyps-4 kommen wird. Insofern ist eine Impfung sowohl gegen BTV-8 wie auch BTV-4 anzustreben
so die StIKo in ihrer Stellungnahme zur aktuellen BTV-Situation, Stand 28 Januar 2019.
Geimpfte Tiere werden in der EU nicht diskriminiert. Bei einer ausreichenden Impfdecke könnte es sogar gelingen, die Seuche wieder zu tilgen. Dies wird aber ausschließlich durch eine verpflichtende Impfung zu erreichen sein, an der sich auch betroffene Nachbarländer beteiligen müssten. Derzeitige Engpässe aufgrund begrenzter Verfügbarkeiten von Vakzinen sollen nach unseren Kenntnissen mittelfristig durch die Bereitstellung neuer Chargen behoben werden.
Der freiwilligen Impfung durch den Tierhalter kommt damit eine umso wichtigere Rolle zu
, so die StIKo.
Quelle: BRS