BRS-Position zur Haltung von Sauen in Kastenständen
Stillstand ist Rückschritt. Niemand weiß das besser als deutsche Tierhalter. Sie haben neben den Bestimmungen eines modernen Tierschutzgesetzes die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu erfüllen, die in vielen Punkten über die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2008/120/EG hinausgeht. Baugenehmigungen erfolgen auf der Grundlage von Recht und Ordnung. Diese Grundlage ist mit dem Urteil aus Magdeburg angezweifelt worden und hat zu einem behördlichen Aktionismus geführt, der nicht nur den Bestandsschutz gerade erst genehmigter Ställe in Frage stellt, sondern auch künftige Planungen und Investitionen in neue und moderne Ställe erschwert.
Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und will durch eine Änderung der TierSchNutztV für die Haltung abgesetzter Sauen in den sog. Deckställen einen bundeseinheitlichen Rahmen vorgeben, u. a. auch, um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Deutschlands durch regionale Erlasse und Ausführungsbestimmungen vorzubeugen. Das ist gut.
Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, den Abferkelbereich zu regeln, obwohl hier von Seiten des Gesetzgebers kein Handlungsdruck besteht und Ergebnisse des Forschungsvorhabens InnoPig (Verbundprojekt, welches Gruppenhaltung ferkelführender Sauen, Bewegungsbuchten (ohne Fixierung) und konventionelle Einzelhaltung im Ferkelschutzkorb vergleicht), abgewartet werden sollten. Mit Ergebnissen ist frühestens 2019 zu rechnen.
Auch wenn die Ergebnisse des österreichischen Forschungsverbundvorhabens ProSau (Forschungsprojekt zur Entwicklung praxistauglicher Abferkelsysteme) vielleicht nicht auf deutsche Verhältnisse übertragen werden können, deuten sich hier Problemfelder an, auf die Deutschland bisher keine Antworten hat. Das können höhere Stallbaukosten, höhere Verluste und höhere Tierarztkosten sein.
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. fordert daher dringend, wissenschaftliche Ergebnisse abzuwarten, die Übertragbarkeit in die Praxis zu prüfen, um sowohl der Stallbauindustrie als auch dem Landwirt praktikable und finanzierbare Handlungs- und Bauempfehlungen geben zu können. Dazu gehört auch ein Bestandsschutz für Betriebe, die erst kürzlich umgebaut haben. Die politischen Fehler der Kastenstanddiskussion dürfen sich beim Abferkelstall nicht wiederholen.
Ansprechpartner beim BRS
Dr. Nora Hammer
Adenauerallee 174
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Tel: +49 228 91447 41
E-Mail: n.hammer@rind-schwein.de
Quelle: BRS