BTK verabschiedet Resolution zur Schlachtung hochträchtiger Rinder
Die Delegiertenkonferenz der Bundestierärztekammer (BTK) hat eine Resolution verabschiedet, in der die Forderung nach einem Verbot der Schlachtung von Rindern im letzten Drittel der Trächtigkeit bekräftigt wird.
BTK- Präsident Dr. Uwe Tiedemann verweist darauf, dass derzeit bei der Schlachtung trächtiger Rinder noch keine gezielte Betäubung und anschließende tierschutzgerechte Tötung der Föten möglich ist. Allgemein anerkannt ist, dass zumindest im letzten Drittel der Trächtigkeit eine Empfindungsfähigkeit der Föten vorhanden ist. Im Rahmen einer aktuell üblichen Schlachtung kommt es zu einem Erstickungstod der Föten. Die Delegierten der BTK lehnen dies aus ethischen Gründen ab. Tiedemann führt zudem an, dass rein wirtschaftliche Aspekte für eine Tötung im fortgeschrittenen Stadium der Trächtigkeit nicht als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten können. Der Gesetzgeber wird deshalb aufgefordert, die Abgabe von Tieren bei fortgeschrittener Trächtigkeit zur Schlachtung rechtlich zu untersagen. Als mögliche Ausnahme sieht die BTK nur Maßnahmen, die getroffen werden müssten, um die Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern.
Quelle: BTK