11.12.2013rss_feed

BTK: Zurückhaltung beim Einsatz von Monensin zur Ketosebehandlung

In diesem Jahr ist ein Arzneimittel, das den antibiotisch wirksamen Wirkstoff Monensin enthält, zur Behandlung der Ketose bei der Milchkuh zugelassen worden. Monensin, das bis 2006 vielfach als Leistungsteigerer bei Mastrindern eingesetzt wurde, ist inzwischen jedoch europaweit für diese Indikation verboten. Monensin kann zur Resistenzentwicklung von Bakterien beitragen. Daher hat sich die Bundestierärztekammer (BTK) bereits in den 80er Jahren gegen den Einsatz solcher Leistungsförderer ausgesprochen. Obgleich das neue Arzneimittel nur bei Milchkühen mit Ketoserisiko eingesetzt werden darf und keine Rückstände in Fleisch oder Milch hinterlässt, fordert die BTK die Tierärzteschaft dennoch auf, das Mittel mit Bedacht und nur bei gefährdeten Einzeltieren einzusetzen.

Zur Pressemeldung der BTK

Quelle: BTK/DGfZ