Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt Tierschutzpläne
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine Pläne für einen verbesserten Tierschutz bekräftigt. In einem Bericht an den Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigte das Ressort jetzt sein Vorhaben, künftig keine neuen Anlagen mit Kleingruppenhaltung von Legehennen mehr zuzulassen. Begründet wird dies mit der geringen Bedeutung, die diese Haltungsform vor allem im Vergleich zur Bodenhaltung erlangt habe.
Das Ministerium will eigenen Angaben zufolge kurzfristig einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen. Für Halter, die in die Kleingruppenhaltung investiert haben, soll Bestandsschutz gewährleistet werden. Dies sei allein aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig. Darüber hinaus hält das Ministerium an seinen Plänen für die Einführung einer freiwilligen Tierschutzkennzeichnung fest. Eine solche Kennzeichnung solle Verbraucher in die Lage versetzen, besonders tierschutzgerecht erzeugte Produkte zu erkennen. Erzeuger erhielten die Möglichkeit, gegenüber den Verbrauchern die Einhaltung von Tierschutzstandards glaubwürdig zu kommunizieren, die im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben erhöht seien. Im Ministerium geht man davon aus, dass eine derartige Kennzeichnung mittelbar zu einer Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung beitragen kann. (ADR)