Bundeslandwirtschaftsministerin legt einen Gesetzentwurf zum Ausstieg aus dem Kükentöten vor
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 9. September einen Gesetzentwurf zum Ausstieg aus dem Kükentöten vorgelegt. Der Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zielt auf ein flächendeckendes Verbot des Kükentötens in Deutschland ab Ende 2021. Das gesetzliche Verbot ist erforderlich, um das Töten der Hühnerküken einheitlich zu unterbinden und Verstöße wirksam sanktionieren zu können. Das BMEL hat sich für ein Ende dieser Praxis eingesetzt. Da ein Verbot des Kükentötens nur Sinn macht, wenn Betriebe nicht mangels Alternativen ins Ausland abwandern, hat das BMEL seit 2008 mit mehreren Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen unterstützt, die das Töten männlicher Küken überflüssig machen. Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:
- Geschlechtsbestimmung im Brutei
- Das Zweinutzungshuhn
- Bruderhähne
Quelle: BMEL/DGfZ