Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte - – Förderrichtlinie veröffentlicht
Mit der Förderrichtlinie vom 3. Januar 2020 stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) Haushaltsmittel zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration zur Verfügung. Ferkelerzeuger können ab sofort entsprechende Förderanträge stellen. Die Anschaffung solcher Geräte, die von mehreren Herstellern angeboten werden sollen, wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert.
Gemäß den zugrundeliegenden beihilferechtlichen Vorschriften (Beihilferechtliche Vorschriften) ist die wesentliche Voraussetzung der Gewährung einer Förderung, dass das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft wird.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte finden Sie unter Häufig gestellte Fragen – FAQs (PDF, 411 KB, Nicht barrierefrei).
Unterlagen zur Antragstellung:
- Ablauf des Antragsverfahrens "Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration" (PDF, 204 KB, Nicht barrierefrei)
- Ausfüllhinweise (PDF, 233 KB, Nicht barrierefrei)
- Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme
- Nachreichen von Unterlagen
- Geräteliste der zertifizierten Narkosegeräte (PDF, 223 KB, Nicht barrierefrei)
- Hinweise zur Anwendung des neuen Personalausweis (PDF, 191 KB, Nicht barrierefrei)
- Zuwendungsvoraussetzungen zur Anschaffung eines Narkosegerätes zur Ferkelkastration (PDF, 219 KB, Nicht barrierefrei)
Quelle: BLE