07.02.2020rss_feed

Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte - – Förderrichtlinie veröffentlicht

Mit der Förderrichtlinie vom 3. Januar 2020 stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) Haushaltsmittel zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration zur Verfügung. Ferkelerzeuger können ab sofort entsprechende Förderanträge stellen. Die Anschaffung solcher Geräte, die von mehreren Herstellern angeboten werden sollen, wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert.


Gemäß den zugrundeliegenden beihilferechtlichen Vorschriften (Beihilferechtliche Vorschriften) ist die wesentliche Voraussetzung der Gewährung einer Förderung, dass das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft wird.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte finden Sie unter Häufig gestellte Fragen – FAQs (PDF, 411 KB, Nicht barrierefrei).

Unterlagen zur Antragstellung:

www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose_node.html

Quelle: BLE