21.05.2007rss_feed

Bundesrat bestätigt Novellierung des Absatzfonds

Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung die vom Bundestag beschlossene Novellierung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes bestätigt. Damit wurde die gesetzliche Grundlage für den Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft sowie seiner beiden Durchführungsgesellschaften die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) bekräftigt und erneuert. Eine zentrale wirksame Absatzförderung für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft ist unverzichtbar, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Die Novellierung des Absatzfondsgesetzes müsse als Chance für CMA und ZMP genutzt werden, um mit der Wirtschaft eine erfolgreiche Absatzförderung und Marktinformation fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Der DBV appelliert an alle Unter¬nehmen der Agrarwirtschaft, mit dem Inkrafttreten des novellierten Absatzfondsgesetzes die solidarisch getragene Absatzförderung zu unterstützen, um die vorhandenen und sich bietenden Chancen auf den zunehmend härteren, jedoch aufnahmefähigeren Märkten im In- und Ausland zu nutzen.

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