Bundesrat verabschiedet 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
Der Bundesrat hat dem Entwurf für das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren, den Tierhaltern zu ermöglichen, den Einsatz von Antibiotika in ihren Betrieben besser zu überprüfen und wo notwendig zu reduzieren, und der Tierarzneimittelüberwachung der Länder mehr Kontrollbefugnisse zu geben. Im Einzelnen wird ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten von Antibiotika im Betrieb und einem bundesweiten Vergleich der Ergebnisse eingeführt, an das sich Prüf- und Handlungsverpflichtung der Tierhalter anschließen. Tierhalter können anhand der bundesweiten Kennzahlen vergleichen, wie häufig in anderen Betrieben therapiert wird und wie ihre betriebsindividuelle Situation zu beurteilen ist. Die zuständigen Überwachungsbehörden erhalten Kenntnis über Betriebe, bei denen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen sind, und Anordnungsbefugnisse, die sich auch auf die Art und Weise der Tierhaltung beziehen können.
Quelle: BMELV