Bundesrat verlangt Nachbesserungen im EU-Tierarzneimittelrecht
Der Bundesrat sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Reformpaket für das EU-Recht zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln. Die Länderkammer verabschiedete am vergangenen Freitag mehrere Entschließungen, in denen sie die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung des EU-Tierarzneimittelrechts zwar insgesamt begrüßt, gleichzeitig jedoch eine Verringerung des Sicherheitsniveaus bei der Zulassung und der Anwendung von Substanzen befürchtet, insbesondere auch durch Importe.
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Quelle: Topagrar.com