Bundesrat zu Tiertransporten: Bundesverband sieht Tierwohl im Mittelpunkt der Lösung
Der Bundesrat hat am 11. Februar 2021 einem Antrag Nordrhein-Westfalens und Hessens zugestimmt, Lebendtiertransporte in bestimmte Nicht-EU-Länder zu verbieten. Nun ist die Bundesregierung gefragt, ein entsprechendes Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten zu prüfen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) begrüßt den Beschluss des Bundesrates, mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder einzufordern. Positiv zu bewerten ist das Verbot von Rindertransporten, bei denen das Tierwohl nachweislich nicht sichergestellt werden kann. Grundsätzlich kritisch beurteilt der BRS ein pauschales Verbot von Zuchtrindertransporten, da hierfür eindeutige Beweise tierschutzwidrigen Handelns vorliegen müssen. Für die Gewährleistung von Tierwohl entlang der gesamten Transportstrecke hat der BRS gemeinsam mit der AFC Consulting Group einen Tierwohlstandard-Tiertransport (TWS-T) entwickelt, der über tierschutzrechtliche Vorgaben hinaus mittels einer App tierwohlrelevante Daten erfasst und in einer Datenbank sichert. Mit dieser standardisierten Form zur Einhaltung von Tierwohl bei Langstreckentransporten wird weitreichende Verlässlichkeit für Wirtschaft und Behörden geschaffen. Der BRS fordert zur Einhaltung von mehr Tierwohl auf Transportstrecken einer standardisierten, europaweiten Regelung.
Quelle: BRS/DGfZ